Reisekosten-Pauschalen

Folgende Fahrtkostenpauschalen dürfen Sie ansetzen: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer oder nachgewiesener höherer Aufwendung.
Sind Sie mindestens 8 Stunden abwesend: 6 Euro Verpflegungspauschale.
Bei mindestens 14 Stunden Abwesenheit: 12 Euro Verpflegungspauschale.
Bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit: 24 Euro Verpflegungspauschale.
Bei den Übernachtungskosten gilt: Sie dürfen nur die tatsächliche Beleghöhe von der Steuer absetzen, allerdings ohne Frühstück! Hier ist kein pauschaler Ansatz möglich. Ist das Frühstück im Gesamtpreis enthalten, müssen Sie die Verpflegungspauschale um 4,50 Euro kürzen.

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