Kaution
Wenn Sie als Vermieter bei Mietvertragsende einen Teil der Mietkaution einbehalten, müssen Sie den einbehaltenen Betrag in Ihrer Steuererklärung unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben.
Haben Sie mit dem Geld die laut Mietvertrag eigentlich vom Mieter geschuldeten Schönheitsreparaturen ausgeführt oder Beschädigungen beseitigt, können Sie den dafür aufgewendeten Geldbetrag als Werbungskosten eintragen. Vorausgesetzt natürlich, Sie ziehen nicht selbst in die frisch renovierte Wohnung ein.
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