Heizungsanlage
Die Aufwendungen rund um die Heizung sind sofort abziehbare Werbungskosten. Das gilt jedenfalls, wenn Ihr Haus bereits beheizbar ist und Sie nicht noch zusätzlich eine selbstständig funktionierende Heizquelle schaffen müssen.
Zum sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand gehören insbe