Heiz-, Strom- und Wasserzähler
Die messtechnischen Anlagen, um den Verbrauch an Heiz-, Strom- und Wasserkosten messen zu können, sind Herstellungskosten des Gebäudes. Jedenfalls wenn Sie die Geräte im Zuge der Errichtung eines Gebäudes einbauen lassen.
Lassen Sie diese erst später nachträglich einbauen, handelt es sich um Erhaltungsaufwand (R 21.1 Abs. 1 EStR 2005). Heizkosten während der Bauphase bis zur Fertigstellung für die Trocknung des Gebäudes und die Kosten für Strom und Wasser während der Bauphase sind Herstellungskosten des Gebäudes.