Hausverwaltungskosten
Die Kosten des Hausverwalters, die z.B. bei einer vermieteten Eigentumswohnung anfallen, sind als Werbungskosten absetzbar.
Sie dürfen sie zwar nicht dem Wohnungsmieter auf die Betriebskosten-Abrechnung setzen, dafür aber bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wichtig: Verwalten Sie Ihr Mietobjekt in Eigenregie, können Sie nur die Ausgaben geltend machen, die Ihnen in diesem Zusammenhang z.B. für Büromaterial oder fürs Telefon und für Fahrten zur Immobilie entstehen. Ihre eigene Arbeitsleistung bleibt dagegen steuerlich unberücksichtigt.
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