Hausmeister
Wenn Sie einen Hausmeister beschäftigen, der für Sie z.B. das Treppenhaus putzt, den Garten pflegt, den Schnee räumt oder kleinere Reparaturen vornimmt, können Sie die hierfür entstandenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie für Ihren Hausmeister Lohnsteuer (entweder pauschaliert oder entsprechend der vom Hausmeister vorgelegten Lohnsteuerkarte) und/oder Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.
Dies ist nicht notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Unternehmer (Hausmeisterdienst) beauftragen.
Dies ist nicht notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Unternehmer (Hausmeisterdienst) beauftragen.
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