Grundbuchgebühren
Gebühren, die Sie auf dem Grundbuchamt für das Eintragen der Grundschuld oder einer Hypothek zahlen, sind Finanzierungskosten und damit sofort abziehbare Werbungskosten. Auch dann, wenn Sie damit ein Darlehen für eine Modernisierung oder Instandhaltung an Ihrem Mietobjekt absichern.
Gebühren für Ihre Eintragung als neuer Eigentümer sind Anschaffungskosten. Ganz gleich, ob Sie ein unbebautes Grundstück kaufen oder ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung.
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