Finanzierungskosten (Geldbeschaffungskosten)
Alles, was zu den Finanzierungs- bzw. Geldbeschaffungskosten zählt, dürfen Sie sofort als Werbungskosten absetzen. Vorausgesetzt natürlich, Sie verwenden den erhaltenen Kredit unmittelbar für Ihr Mietobjekt.
Bauen Sie also mit dem Kredit an, aus oder um oder verwenden Sie das Geld, um Ihre Immobilie instand zu halten oder davon die laufenden Nebenkosten zu bestreiten, sind die Geldbeschaffungskosten, die Ihnen dafür entstehen, Werbungskosten.
Typische Finanzierungskosten sind auch:
- Abschlussgebühr für den Bausparvertrag,
- Bereitstellungszinsen,
- Fachliteratur über Finanzierungsmöglichkeiten,
- Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung,
- Fotokopiekosten z. B. für den Darlehensvertrag oder eine Hypothek,
- Gebühren für Ausfallbürgschaften,
- Gebühren für das Vermitteln eines Darlehens,
- Porto- und Telefonkosten für die Korrespondenz mit der Bank,
- Schuldzinsen und das Damnum,
- Notarkosten und Gerichtsgebühren für das Bestellen einer Hypotheken- oder Grundschuld,
- Schätzgebühren,
- Umschuldungskosten.
Wichtig: Entstehen Ihnen Reisekosten im Zusammenhang mit der Geldbeschaffung, sind diese als Werbungskosten abzugsfähig.