Eigenleistungen
Ihre Arbeitsleistung in allen Ehren: Steuerlich gesehen ist sie leider keinen Pfifferling wert! Den Wert Ihrer eigenen Arbeitsleistung an Ihrem Mietshaus können Sie steuerlich nämlich leider nicht geltend machen (BFH-Urteil v. 1.10.1985, BStBl. 1986 II, S. 142).