Baumaterial
Wo Sie die Kosten für Baumaterial auf Ihrer Steuererklärung unterbringen dürfen, hängt davon ab, welche Arbeiten Sie durchführen lassen!
Je nachdem zählen die Kosten für das Baumaterial dann entweder zum Erhaltungsaufwand (z.B. wenn Sie das Treppenhauses neu streichen oder eine Wand versetzen lassen) oder zum Herstellungsaufwand (z.B. wenn Sie das Dachgeschoss ausbauen).