Arbeitsmittel
Gartengeräte und Werkzeuge, die Sie zur Pflege von Haus und Garten benötigen, können Sie als Werbungskosten sofort abziehen. Ebenso Computer oder Büromaterial, das Sie zur Verwaltung Ihrer Mietwohnungen verwenden.
Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro (netto), dürfen Sie den Betrag nur zeitanteilig als Arbeitsmittel abschreiben (siehe Abschreibungen).