Verteilungsschlüssel

Die im Haus anfallenden Betriebs- und Heizkosten darf der Vermieter nur dann auf den Mieter umlegen, wenn er das so im Mietvertrag vereinbart hat. Idealerweise ist dort auch gleich der Verteilungsschlüssel wie z.B. der nach der Wohnfläche, nach Personen, nach Miteigentumsanteilen oder nach Verbrauch im Mietvertrag festgelegt. Ist im Wohnungsmietvertrag kein Verteilungsschlüssel vereinbart, müssen die Kosten anteilig nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilt werden - es sei denn, der Vermieter kann den Verbrauch erfassen und kann verbrauchsabhängig abrechnen. Dann hat die verbrauchsabhängige Abrechnung Vorrang vor dem Umlageschlüssel nach der Wohnfläche.
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"Jede 2. Betriebskosten-Abrechnung ist falsch!", behauptet jedenfalls der deutsche Mieterbund. Die 7 häufigsten Fehler in Betriebskosten-Abrechnungen und wie Sie diese vermeiden können, erklärt Ihnen Heidi Schnurr, Rechtsanwältin, Autorin und Chefredakteurin bei der Haufe Mediengruppe.

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Bei etwa zwei Dritteln aller vermieteten Wohnungen ist die Wohnfläche falsch berechnet und die im Mietvertrag eingetragene Quadratmeterzahl stimmt nicht mit der tatsächlichen überein. Demnach kassieren Vermieter mehr oder vielleicht auch weniger Miete, als ihnen zu steht.

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Es gibt 17 Betriebskostenarten, aber nur einen gesetzlichen Umlageschlüssel. Es gibt unzählige Tücken, aber eine sehr einfache Möglichkeit, wie Sie in nur 2 Minuten diese umgehen und mietersicher abrechnen: Mit diesem Quick-Tipp-Video von Heidi Schnurr, Rechtsanwältin und Chefredakteurin von "meineimmobilie.de".

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Topstory: Wenn der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung schlampt, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall bleibt er auf seiner kompletten Nachforderung sitzen.

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Immer wieder ein Streitfall zwischen Vermieter und Mieter ist die Betriebskostenabrechnung, die sogenannte "zweite Miete". Der Vermieter sollte sich hier im eigenen Interesse strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Tipps rund um die Betriebskostenabrechnung:

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Fröhlich winkt Ihnen Ihr Mieter zu, als er mit seinem voll gepackten Auto um die Ecke biegt. Doch kaum ist er weg, befällt Sie ein flaues Gefühl in der Magengegend: Was, wenn Sie plötzlich in die Mieterwohnung müssen, weil z. B. der Heizungsableser vor der Tür steht? Oder: Wer putzt während seiner Abwesenheit das Treppenhaus und: Darf Ihr Mieter während der Urlaubszeit tatsächlich weniger Betriebskosten zahlen, wie er Ihnen weiß machen wollte? Nur 3 von 5 drängenden Vermieterfragen in der Urlaubszeit.

Einen einmal vertraglich vereinbarten Umlageschlüssel können Sie nur mit Zustimmung Ihres Mieters wieder ändern. Lediglich als Wohnungsvermieter ...

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Nach und nach statten Sie Ihr Haus mit Wasserzählern aus. Jetzt hofft jeder Mieter auf eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung.

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Kosten angemessen zu verteilen. Vermieten Sie Gewerbe- oder preisfreien Wohnraum, sollten Sie den ...

Sie müssen die einzelnen Betriebskosten-Positionen exakt so umlegen, wie Sie es ...
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Von allen Mieterhöhungsmöglichkeiten lässt sich dem Mieter am leichtesten die wenig bekannte Indexmiete "verkaufen": Mit dieser koppeln Sie die künftige Miethöhe an die Entwicklung des allgemeinen Lebenshaltungskosten-Indexes. Den Index berechnet das Statistische Bundesamt - also eine neutrale Stelle - jeden Monat neu.

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Ein entscheidender Schritt in Richtung Mietrechtsreform hat heute das Bundeskabinett gemacht: Es hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Ist damit die Mietrechtsänderung bereits beschlossene Sache? Nein, denn jetzt beginnt erst einmal das „normale“ Gesetzesänderungsverfahren: Das Gesetz muss erst noch durch den Bundestag. Was sich voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2013 ändern soll, lesen Sie hier.

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Wer im Ausland eine Immobilie kaufen will, muss sich vorab noch genauer informieren als bei einem Erwerb in Deutschland. Die Gesetze sind in jedem Land unterschiedlich, die Steuern werden anders bezeichnet oder es bestehen Pflichtversicherungen, die es in Deutschland so nicht gibt. Oft kommt für den Käufer noch die Sprachbarriere hinzu.