Versicherung für Helfer beim Hausbau

Viele private Bauherren nutzen die Möglichkeit, die Kosten ihres Hausbaus durch Eigenleistungen zu reduzieren. Ein Freund hilft dann beim Fliesenverlegen, ein anderer beim Dachausbau. Was dabei häufig vergessen wird: Falls sich einer der Helfer auf dem Bau verletzt, trägt der Bauherr die Verantwortung. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass private Bauherren innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) melden müssen, wenn Freunde, Kollegen, Verwandte oder Nachbarn auf der Baustelle Hand anlegen.
Versicherung für Helfer auf dem Bau
Für die Helfer-Versicherung bezahlt der Bauherr 1,84 Euro pro geleistete Arbeitsstunde in den alten Bundesländern und 1,56 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern. Mit der Meldung vermeiden private Bauherren nach Angaben der BG BAU nicht nur Bußgelder. Durch die Beratung der Genossenschaft könnten auch Unfälle verhindert und mögliche Forderungen der Helfer nach Schadensersatz vermieden werden.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Bei kurzfristigen Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten besteht laut BG BAU keine Versicherungspflicht. Doch auch dann gilt: Verunglücken unversicherte Helfer auf dem Baugrundstück, haftet der Bauherr ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen. Wenn dagegen alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Für Bauherren selbst ist es sinnvoll, eine Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten für sich und mithelfende Ehegatten abzuschließen.