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Verbände begrüßen Wohngeld-Erhöhung

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Topstory: Rund 700.000 einkommensschwache Haushalte dürfen sich nach sieben Jahren über eine rund zehnprozentige Erhöhung des Wohngeldes freuen. Verschiedene Immobilienverbände begrüßen die Entscheidung. Vermieter können sich das Geld auch direkt auf ihr Konto überweisen lassen.

Bereits vor drei Wochen hatte Wolfgang Tiefensee, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Initiative gestartet, die nun auch bei Finanzminister Peer Steinbrück und Arbeitsminister Olaf Scholz Zustimmung fand. Sie wollen damit einen Ausgleich für die stetig steigenden Energiekosten schaffen.

"Dabei gibt es jetzt sehr schnell eine Möglichkeit, gerade einkommensschwache Arbeitnehmer und Rentner angesichts der deutlich gestiegenen Energiepreise zu entlasten", so Minister Tiefensee in einer Pressemitteilung. Alleine für Strom seien im Jahr 2007, so die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), die Preise um 6,8 Prozent gestiegen.

Wohngeld ist Zuschuss

Im Gegensatz zu den Regelungen nach Hartz IV stellt das Wohngeld nur einen Zuschuss dar, der sich an der Kaltmiete orientiert und durchschnittlich bei 90 Euro im Monat liegt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) betrage die Wohnkostenbelastung der Wohngeldempfänger rund 40 Prozent.

Haushalte, die geringfügig über der Einkommensgrenze des Wohngeldes liegen, müssen bis zu 50 Prozent ihres Einkommens für die Wohnung zahlen. "Ich erwarte", so der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Franz-Georg Rips, "dass auch das Bundeskabinett jetzt kurzfristig über den Zuschuss zum Wohnen entscheidet und mit einer spürbaren Verbesserung einen Beitrag gegen wachsende Wohnarmut in Deutschland setzt."

Die BSI bewertet die Einigung der Minister über eine deutliche Anhebung als sehr sachgerecht und dringend notwendig. "Die angekündigte Erhöhung um mindestens zehn Prozent trägt den gestiegenen Wohnkosten der letzten sieben Jahre Rechnung", so der Vorsitzende der BSI Lutz Freitag.

Mieterbund stellt Forderungskatalog zum Wohngeld auf

Um die Lage der ärmeren Bundesbürger zu verbessern, stellt der Deutsche Mieterbund folgende Forderungen auf:

  • Die Heizkosten müssten wohngeldfähig sein. Das bedeutet, die Kosten für Heizung und Warmwasser werden ins Wohngeld miteinbezogen.
  • Außerdem sollten die Einkommensgrenzen angehoben werden. Geschieht dies nicht, würden Jahr für Jahr viele Haushalte den Anspruch auf den staatlichen Zuschuss zum Wohnen verlieren. Eine stetige Anpassung der Wohngeldregelungen an die Einkommensentwicklung sei nötig.
  • Zusätzlich sollten die Wohngeldzahlungen um 15 Prozent angehoben werden. Dies berücksichtige die Kostensteigerung für Miete, Strom und kalte Betriebskosten seit der Reform im Jahr 2001.

meineimmobilie.de-Tipp:
Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung des Antragstellers auch direkt an den Vermieter gezahlt werden. Wenn die Vermutung besteht, das der Antragsteller das Wohngeld nicht zur Mietzahlung, sondern zu anderen Zwecken benutzt, kann das Wohnamt das Geld auch ohne Einverständnis des Antragsteller direkt an den Vermieter weiterleiten.
Weitere hilfreiche Tipps und Hinweise rund um das Thema Wohngeld finden Sie auch auf einer speziellen Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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