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Dossier zur Mietkaution

Quelle: BHW Bausparkasse title=Bei Neueinzug eines Mieters hat der Vermieter das Recht, als Sicherheitsleistung eine Kaution oder eine Bürgschaft zu verlangen. Informationen rund um die Mietkaution.

Schuldenfalle Mietkaution

News: Üblicherweise muss jeder Mieter in Deutschland bei Einzug in ein neues Zuhause zwei bis drei Netto-Kaltmieten Kaution an den Vermieter zahlen. Doch nicht jeder Mieter kann sich dies leisten.

Bürgschaft statt Kaution: Haftung für den Mieter

Mietvertragsparteien können als Sicherheitsleistung anstelle einer Kaution auch eine Bürgschaft vereinbaren. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Vermieter, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen.

Kaution: Rückgabe an den Mieter

Als Sicherheit für den Vermieter muss der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags eine Kaution hinterlegen. Sie wird meist auf ein Kautionskonto eingezahlt und entsprechend verzinst. Wenn der Mieter auszieht, muss der Vermieter die Kaution sofort zurückzahlen, es sei denn, er hat noch eine Rechnung offen.

Die Kaution richtig anlegen

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Er darf sie jedoch nicht einfach auf seinem Privatkonto anlegen, sondern er muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen auf ein Sparbuch einzahlen. Hat er allein Zugriff auf das Konto, gilt er gesetzlich als Treuhänder und Vermögensverwalter.

Kaution: Sicherheitsleistung für den Vermieter

Eine Kaution kann vom Mieter nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung verlangt werden, da gesetzliche Vorschriften über eine Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Kaution nicht existieren.

Unbezahlte Kaution: Dürfen Sie deswegen gleich kündigen?

Das fängt ja gut an: Obwohl der Mieter bereits eingezogen ist, fehlt noch immer die erste Kautionsrate auf Ihrem Konto. Sie zeigen Geduld - doch die zweite Rate lässt auch auf sich warten. Dürfen Sie dem Mieter deswegen gleich kündigen? Schließlich wollen Sie ja nicht in ein paar Monaten auch Ihrer Miete hinterherlaufen! Die Antwort der Juristen lautet: Kommt darauf an.

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