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Traummieter gesucht
Wahrheiten aus dem Vermieter-Alltag, skurrile Urteile und alles, was das Zusammenleben zwischen Mieter und Vermieter so spannend macht.
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Dossier zur Mietminderung Schimmel in der Mietwohnung, Baulärm vom Nachbargrundstück oder eine kalte Wohnung - all diese Mängel erlauben dem Mieter, die Miete zu mindern. Informationen und Tipps rund um die Mietminderung. Zu klein? Wie Sie die Wohnfläche beim Einfamilienhaus korrekt berechnenIst Ihre Wohnung um 10 % kleiner als Sie im Mietvertrag stehen haben, darf der Mieter die Miete mindern und zwar exakt um den Prozentsatz, der der Wohnflächenabweichung entspricht. Raue Wanne: Die Rechte des Mieters bei getrübten BadefreudenDraußen ist es kalt und ungemütlich? Der richtige Zeitpunkt für ein warmes Bad! Doch kaum liegen Sie in der Wanne, fühlen Sie sich als würden Sie in Sand sitzen: So stumpf und rau ist die Wanne. Getrübte Badefreuden - ist das ein Mietminderungsgrund? Strickjacke oder Heizung? Wenn Ihr Mieter friertWie halten Sie es mit Ihrer Heizung: Drehen Sie die einfach ein wenig höher, wenn Sie frieren oder greifen Sie zur dicken Strickjacke? Und: Können Sie das auch von Ihrem Mieter erwarten? Wie warm es in der Mieterwohnung werden muss und warum sich Ihr Mieter nicht auf die Strickjacke verweisen lassen muss, zeigt dieses Urteil. Wenn Ihrem Mieter der rauchende Mitmieter stinktWas darf ein Mieter in seiner Wohnung und was nicht? Rauchen darf er jedenfalls - das hat zumindest der Bundesgerichtshof schon einmal entschieden. Auch dann, wenn dicke Rauchschwaden nach oben zum nicht rauchenden Mitmieter ziehen? Wegen Stehpinkler mindern: Was die Gerichte dazu sagenDer Staubsauger, eine sich schließende Tür, Schritte von oben - das sind typische Wohngeräusche, bei denen sicherlich jeder schon mal ein Auge zudrückt. Andere dagegen sind da wesentlich unangenehmer - ja fast schon peinlich. So beispielsweise das, was ein Mieter aus Berlin in seinem Wohnzimmer hörte: Das Urinstrahlgeräusch seines Nachbarn! Das störe ihn immens. Wohnfläche falsch berechnetIst Ihre Wohnung tatsächlich um mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag steht, darf der Mieter die Miete mindern. Die Höhe bestimmt sich nach der jeweiligen prozentualen Abweichung. Sprich: Ist die Wohnung 12 % kleiner, muss Ihr Mieter künftig auch nur 12 % weniger Miete zahlen. Neu ist, dass der Mieter bei einer erheblichen Abweichung nun auch fristlos kündigen darf. Schwarze Badfuge: Darf der Mieter deswegen mindern?Das Bad ist die Visitenkarte jeder Wohnung, wenn es um Sauberkeit und Hygiene geht. Schwarze Badfugen? Das geht gar nicht - meint Ihr Mieter jedenfalls und will deswegen kräftig die Miete mindern. Klage wegen MietminderungDie Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern rund um das Thema Mietminderung können sehr vielfältig sein. Über das Bestehen des Minderungsrechts lässt sich genauso streiten wie über Quote und Dauer der Minderung oder Betretungsrecht und Reparaturmaßnahmen des Vermieters. Wenn der Mieter mindern willWenn der Mieter sich durch Baustellenlärm auf dem Nachbargrundstück gestört fühlt oder die Heizung in der Wohnung nicht mehr funktioniert, kann er unter Umständen seinen Mietzins mindern. Abhängig ist das von den vertraglichen Vereinbarungen über das Mietverhältnis. Die Mietminderung prüfenMacht der Mieter eine Minderung seiner Mietzahlungen geltend, gilt es, dieses Ansinnen genau zu prüfen und festzustellen, ob dies gerechtfertigt ist bzw. die Beseitigung des Mangels tatsächlich die Aufgabe des Vermieters ist. Checkliste zur Mietminderung. Mängel in der MietwohnungWenn ein Mieter in seiner Wohnung nicht das bekommt, was ihm laut Mietvertrag zusteht, kann er beim Vermieter einen Mangel anzeigen. Ob Schimmel an den Wänden oder Baulärm vom Nachbargrundstück - Gründe für Mängel gibt es viele. Der Vermieter sollte schnell reagieren, denn in einigen Fällen kann der Mieter bei Mängeln die Miete mindern. Fehler im EnergieausweisWenn der Vermieter einen Energieausweis für sein Gebäude erstellen lässt, sollte er alle Angaben, die der Aussteller aufgenommen hat, noch einmal genau überprüfen. Denn falls sich herausstellt, dass der Energieausweis Fehler enthält, kann der Mieter unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter erheben. Lärm: Wenn ein Mieter sich gestört fühltRücksichtslose Mieter, die Krach machen, wann immer sie wollen, sind nicht gerade der Traum eines Vermieters. Denn durch sie fühlt er sich vielleicht nicht nur selbst gestört, sondern auch andere Mieter können sich über den Lärm beschweren. Dann muss der Vermieter durchgreifen, sonst zahlt er am Ende drauf. ![]() |
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