meineimmobilie - das Portal für Vermieter und Immobilien Besitzermeineimmobilie.de StartseiteZu redmark.de

Login



Neu-Registrierung
Passwort vergessen

Produkte rund um die private Immobilie auf redmark.de/shop
ImmoWert-Tool
Traummieter gesucht

Wahrheiten aus dem Vermieter-Alltag, skurrile Urteile und alles, was das Zusammenleben zwischen Mieter und Vermieter so spannend macht.

Auf einen Blick!
Auf einen Blick!
Alle Artikel, Checklisten und Tools zu folgenden Themen auf einen Klick:

- Schenkung von Wohneigentum
- Barrierefrei wohnen
- Betriebskosten
- Immobilienwert
- Finanzkrise

Umfrage

Planen Sie den Einsatz von Solarenergie?





Kostenloser eNewsletter

(5 Bewertungen) Artikel jetzt bewerten

Kommentare 0

Winterpflichten für Vermieter

Quelle: AXA Versicherungen title=News: Für so ziemlich jeden Schaden oder Unfall gibt es eine Versicherung. Allerdings greift die meistens nur dann in vollem Umfang, wenn der Versicherte vorher alles versucht hat, um den Schaden zu vermeiden. Das gilt auch für Hauseigentümer und Vermieter.

Bei den aktuellen Witterungsverhältnissen mit Schnee und Frost sollten Hauseigentümer und Vermieter nicht nur auf ihre Immobilie achten - sie müssen es sogar. Denn wenn am Haus Schäden auftreten oder Unfälle passieren, prüft die Versicherung erst einmal, ob der Hauseigentümer alles dafür getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung hin.

Räumpflicht für Gehsteig

Wer überhaupt keine Versicherung hat, muss den Schaden natürlich selbst übernehmen. Doch selbst ausreichender Versicherungsschutz kommt nur dann zum Tragen, wenn der Hauseigentümer Unfallgefahren und Schadensrisiken gemindert hat. Wenn beispielsweise ein Fußgänger auf dem Gehweg vor dem Haus stürzt und sich verletzt, wird die Versicherung nachfragen, ob der Bürgersteig geräumt und gestreut war. War der Mieter für den Streudienst zuständig, könnten laut Verbraucherzentrale Ersatzansprüche auf ihn zukommen.

Einstürzende Dächer und Eiszapfen

Gefahren lauern auch auf Dächern, Wintergärten oder Garagen. Durch die Schneelast können sie einstürzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale springt dann jedoch keineswegs automatisch die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssten Hausbesitzer durch eine zusätzliche Police für Elementarschäden absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt, so die Verbraucherschützer. Schneebretter, die von Hausdächern rutschen oder große Eiszapfen an Vorsprüngen können ebenfalls Unfälle verursachen. Kommt dadurch jemand zu Schaden, zahlt die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers - allerdings nur dann, wenn er im Vorfeld ausreichend dafür gesorgt hat, dass Unfälle vermieden werden.

meineimmobilie.de-Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Versicherung, sondern sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Ihre Mieter sicher zu ihren Wohnungen gelangen können. Wenn Sie nicht immer vor Ort sind, beauftragen Sie jemanden, der die Winterpflichten zuverlässig übernimmt.

Produkt-Tipps

Die Vermieter-MappeAlles rund um die Vermietung! Dieser Ratgeber bietet Ihnen alle Formulare, Musterschreiben und -verträge für die Vermietung - nach Anlässen sortiert, praxiserprobt und rechtlich abgesichert. Alles kommentiert vom Experten, damit nichts schief geht.
Die Vermieter-Mappe

Jetzt anmelden und kommentieren
(5 Bewertungen) Artikel jetzt bewerten
RSS-Feed  RSS-Feed                  Immobilien-News auf Ihrer Google-Startseite!  auf iGoogle einbinden                  Newsletter  Newsletter

meineimmobilie twittert  meineimmobilie twittert                  holen Sie sich meineimmobilie auf Ihr iPhone  holen Sie sich meineimmobilie auf Ihr iPhone