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Traummieter gesucht
Wahrheiten aus dem Vermieter-Alltag, skurrile Urteile und alles, was das Zusammenleben zwischen Mieter und Vermieter so spannend macht.
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Winterpflichten für Vermieter News: Für so ziemlich jeden Schaden oder Unfall gibt es eine Versicherung. Allerdings greift die meistens nur dann in vollem Umfang, wenn der Versicherte vorher alles versucht hat, um den Schaden zu vermeiden. Das gilt auch für Hauseigentümer und Vermieter.Bei den aktuellen Witterungsverhältnissen mit Schnee und Frost sollten Hauseigentümer und Vermieter nicht nur auf ihre Immobilie achten - sie müssen es sogar. Denn wenn am Haus Schäden auftreten oder Unfälle passieren, prüft die Versicherung erst einmal, ob der Hauseigentümer alles dafür getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung hin. Räumpflicht für GehsteigWer überhaupt keine Versicherung hat, muss den Schaden natürlich selbst übernehmen. Doch selbst ausreichender Versicherungsschutz kommt nur dann zum Tragen, wenn der Hauseigentümer Unfallgefahren und Schadensrisiken gemindert hat. Wenn beispielsweise ein Fußgänger auf dem Gehweg vor dem Haus stürzt und sich verletzt, wird die Versicherung nachfragen, ob der Bürgersteig geräumt und gestreut war. War der Mieter für den Streudienst zuständig, könnten laut Verbraucherzentrale Ersatzansprüche auf ihn zukommen. Einstürzende Dächer und EiszapfenGefahren lauern auch auf Dächern, Wintergärten oder Garagen. Durch die Schneelast können sie einstürzen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale springt dann jedoch keineswegs automatisch die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssten Hausbesitzer durch eine zusätzliche Police für Elementarschäden absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt, so die Verbraucherschützer. Schneebretter, die von Hausdächern rutschen oder große Eiszapfen an Vorsprüngen können ebenfalls Unfälle verursachen. Kommt dadurch jemand zu Schaden, zahlt die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers - allerdings nur dann, wenn er im Vorfeld ausreichend dafür gesorgt hat, dass Unfälle vermieden werden. meineimmobilie.de-Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Versicherung, sondern sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Ihre Mieter sicher zu ihren Wohnungen gelangen können. Wenn Sie nicht immer vor Ort sind, beauftragen Sie jemanden, der die Winterpflichten zuverlässig übernimmt. ![]() |
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