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Wegen Stehpinkler mindern: Was die Gerichte dazu sagen

Quelle: pixelio.de title=Der Staubsauger, eine sich schließende Tür, Schritte von oben - das sind typische Wohngeräusche, bei denen sicherlich jeder schon mal ein Auge zudrückt. Andere dagegen sind da wesentlich unangenehmer - ja fast schon peinlich. So beispielsweise das, was ein Mieter aus Berlin in seinem Wohnzimmer hörte: Das Urinstrahlgeräusch seines Nachbarn! Das störe ihn immens.

Hört der Mieter seinen Mitmieter pinkeln, darf er mindern

Sein Nachbar oben war ganz offensichtlich ein "Stehpinkler" und beabsichtigte auch nicht, das zu ändern. Dabei hatte der Mieter wohl noch Glück im Unglück, denn - so stellte ein Gutachter fest - es waren nicht sämtliche Nutzungsgeräusche aus dem Sanitärbereich der anderen Wohnung laut hörbar.

Der Mieter kann nur baualtersgerechten Standard erwarten

Die Ursache für die akustische Belästigung lag im harten Verbund zwischen dem Stand-WC und dem Estrich bzw. der Rohdecke. Bei einem erst 30 Jahre alten Haus könnte der Mieter jedoch erwarten, dass solche penetranten und unangenehmen Geräusche nicht im Wohnbereich hörbar sind.

Schließlich würde ja im Wohnbereich auch mal gegessen oder Besuch empfangen. Dabei wäre das Urinstrahlgeräusch schon so störend, dass der Mieter deswegen die Miete um 10 % mindern dürfe (LG Berlin, Urteil v. 20.04.2009, 67 S 335/08, GE 2009, S. 779).

meineimmobilie.de empfiehlt:

Der Mieter kann von seiner Wohnung den Standard erwarten, der bei vergleichbaren Gebäuden üblich ist.

Deswegen kommt es bei einer Mietminderung auch nicht darauf an, ob Sie als Vermieter Störungen, wie z. B. störender Lärm aus der Nachbarwohnung, abstellen können.

Übrigens: Schon ein anderes Gericht hatte einem Mieter eine Mietminderung zugestanden, weil er "jeden Pups" des über ihm wohnenden Mieters hören konnte (AG Neuruppin, Urteil v. 12.11.2004, 42 C 263/04, WM 2005, S. 653).

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Kommentare 1
  • Matulla Kommentar bewerten
    (0 Bewertungen)
    [03.09.2010 | 14:34 Uhr]
    Das stinkt doch gewaltig zum Himmel.
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