Trennungsprobleme: Der richtige Umgang mit Müllsündern

Falls Ihre Mieter den Müll nicht brav trennen, können Sie ihn nachsortieren lassen. Die Ihnen dadurch entstehenden Kosten dürfen Sie jedoch nicht auf sämtliche Mieter im Haus umlegen.
Es ist vielmehr Ihre Sache als Vermieter, den bzw. diejenigen Mieter ausfindig zu machen, die den Müll nicht richtig getrennt haben (AG Trier, Urteil v. 22.07.1999, 8 C 160/99, WM 1999, S. 551; AG Münster, Urteil v. 04.01.2006, 59 C 2601/05, WM 2006, S. 192).
Wann Sie um den gelben Sack nicht herum kommen
Sie können sich auch nicht aussuchen, ob Sie den Müll trennen oder nicht: Sobald nämlich die Müllentsorgungskosten dadurch günstiger werden, dass Sie den Müll trennen, müssen Sie auch die entsprechenden Tonnen bestellen.
Das fordert das Gebot der Wirtschaftlichkeit von Ihnen (AG Frankfurt/Main, Urteil v. 18.09.2001, 33 C 1595/01, WM 2001, S. 631).
Der Bio-Mieter darf seinen Müll kompostieren
Sogar wenn Ihr Mieter seinen Biomüll im eigenen Garten kompostieren will, müssen Sie dem zustimmen.
Einen Mieter, der seinen Müll nicht trennt, können Sie abmahnen. Brummt Ihnen die Gemeinde deswegen sogar ein Bußgeld auf, dürfen Sie das nicht einfach auf alle Mieter im Haus umlegen.
Es handelt sich dabei nämlich nicht um laufende Betriebskosten. Sie können es allenfalls von dem Verursacher - also dem Müllsünder im Haus - erstattet verlangen.
