Donnerstag, 24.02.2011 | Autor: heihec

Quiz Betriebskosten-Abrechnung

1) Ihr Mieter verlangt Kopien der Belege, die Sie Ihrer Betriebskosten-Abrechnung zugrunde gelegt haben. Müssen Sie ihm die Kopien zur Verfügung stellen?

Es kommt darauf an, ob es sich um eine Sozialwohnung handelt oder nicht. Der Mieter einer Sozialwohnung hat einen Anspruch auf Kopien, der Mieter einer frei finanzierten Wohnung in der Regel nicht.
Auf jeden Fall. Die Kosten für die Kopien sind Verwaltungskosten, die der Vermieter tragen muss.
Auf keinen Fall. Der Mieter kann ja die Original-Belege beim Vermieter oder der Verwaltung einsehen und sogar mit seinem Handy abfotografieren.

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