Donnerstag, 11.08.2011 | Autor: mb, Foto: Pixelio.de/ oliver krebs

Neue Vermieterpflicht: Keimtest für Trinkwasser

Foto: Pixelio.de/ oliver krebs
News: Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind ab 1. November 2011 dazu verpflichtet, die zentrale Anlage für Warmwasserbereitung ein Mal im Jahr auf Legionellen untersuchen zu lassen. Das schreibt die neue Trinkwasserverordnung vor. Die Kosten für die Untersuchung sind auf die Mieter umlegbar.

Die neue Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft tritt, nimmt Vermieter von Mehrfamilienhäusern in die Pflicht: Sie müssen ein Mal jährlich die zentrale Warmwasserbereitungsanlage ihres Hauses auf Legionellen untersuchen lassen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in einer Pressemitteilung hin. Die Untersuchung koste bei einem Haus mit acht Parteien voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Die Ausgaben können nach Angaben des Eigentümerverbands im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Neue Trinkwasserverordnung schreibt jährliche Untersuchung der Anlage vor

Nach Angaben von Haus & Grund sind Vermieter zunächst verpflichtet, die Existenz vorhandener Wasserverteilungssysteme gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Wasserverteilungsanlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen an der Anlage. An Wasserverteilungssystemen, die eine Mindestgröße von 400 Liter aufweisen, müssten einmal jährlich an mehreren repräsentativen Stellen Wasserproben entnommen und diese dann auf Legionellen untersucht werden. Nur registrierte Unternehmen seien befugt, solche Untersuchungen durchzuführen. Entsprechende Listen werden die Landesgesundheitsministerien bereitstellen. Nach Abschluss der Untersuchung sollten die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Die Originale der Prüfberichte müsse der Eigentümer zehn Jahre verwahren.

Hintergrund: Gesundheitsexperten vermuten, dass viele, teilweise auch tödlich verlaufende Lungenentzündungen auf eine nicht erkannte Infektion mit Legionellen zurückzuführen sind. Da Legionellen nur in warmem Wasser vorkommen und durch Einatmen übertragen werden, stehen insbesondere Warmwasserbereitungsanlagen in Mehrfamilienhäusern als Brutstätte der Bakterien unter Verdacht. So können beispielsweise beim Duschen mit dem zerstäubten Trinkwasser Legionellen eingeatmet werden. Ein Beweis dieser These ist jedoch noch nicht erbracht. Dennoch ordnet das Gesundheitsministerium eine verschärfte Kontrolle und Überprüfungen der Warmwasserbereitungsanlagen an, um die Bewohner vor dieser potenziellen Gefahr zu schützen.

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