Höherer Betriebskosten-Vorschuss: Wie exakt Sie rechnen müssen

Wie Sie eine dicke Betriebskosten-Nachzahlung für Ihren Mieter vermeiden können? Ganz einfach: Sie müssen dazu nur mit Ihrer nächsten Abrechnung die Vorauszahlungen anpassen. Allerdings dürfen Sie bei der Höhe nicht nach den Sternen greifen!
Ein Sicherheitszuschlag ist nicht erlaubt
Wie Sie die Vorauszahlungen angemessen anpassen, hat jetzt der Bundesgerichtshof einem Vermieter aus Schöneberg vorgerechnet.
Dabei hatte der Vermieter schon ganz gut vorgelegt: Er hatte das Ergebnis seiner Betriebskostenabrechung einfach durch 12 Monate geteilt und darauf einen Sicherheitszuschlag von 10 % "drauf gepackt".
Nur das letzte Ergebnis zählt
Das Ergebnis missfiel allerdings dem Mieter! Besonders der 10%-ige Sicherheitszuschlag.
Tatsächlich schlug sich auch das Berufungsgericht auf die Seite des Mieters: So ein Sicherheitszuschlag wegen abstrakt zu erwartender Kostensteigerungen sei nicht mehr angemessen im Sinn von § 560 Abs. 4 BGB.
Der Vermieter darf sich beim Berechnen seiner künftigen Vorschüsse nur am bisherigen Abrechnungsergebnis orientieren. Mehr Spielraum steht ihm nicht zu (BGH, Urteil v. 28.09.2011, VIII ZR 294/10).
Lediglich bei konkret zu erwartenden Entwicklungen dürfen Sie einen "Zuschlag" bei den Vorauszahlungen machen.
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Denken Sie daran, dass die Betriebskostenvorauszahlungen immer nur für die Zukunft erhöht werden können - also nicht rückwirkend (BGH, Urteil v. 18.05.2011, VIII ZR 271/10).
Dazu reicht schon dieser eine Satz unter Ihrer Abrechnung:
Ihre neue monatliche Vorauszahlung
beträgt ab dem ... ... EUR.
