Was Ihnen eine Zirka-Angabe im Mietvertrag wirklich bringt

Diese bittere Erfahrung musste ein Vermieter aus Aachen machen. Er hatte die Wohnungsgröße im Mietvertrag gutgläubig mit "ca. 100 m²" angegeben.
Als sein Mieter jedoch nochmals nachmaß, kam er nur auf 81 m². Wegen der fehlenden 19 m² kürzte er dem Vermieter die Miete. Doch damit nicht genug: Er wollte die in den Jahren 2002 bis 2007 zu viel gezahlte Miete wieder vom Vermieter zurück haben.
Ab einer Wohnflächenabweichung von mehr als 10 % darf Ihr Mieter mindern
Grundsätzlich ist es ja so: Weicht die Wohnfläche um mehr als 10 % ab, hat Ihre Wohnung einen Mangel. Bei einem Mangel darf Ihr Mieter die Miete mindern. Dabei ist die 10 %-Grenze schon die absolute Toleranzgrenze. Sprich: Mehr gibt es nicht!
Dabei hatte das Landgericht noch sehr großzügig zugunsten des Vermieters geurteilt: Wegen der Zirka-Angabe im Mietvertrag dürfte der Mieter nicht von einer Wohnfläche von 100 m², sondern nur von 95 m² ausgehen.
Trotz Zirka-Angabe im Mietvertrag: Es bleibt bei der starren 10 %-Grenze
"Falsch", urteilte der Bundesgerichtshof. Der relativierende Zusatz "ca." bringt Ihnen bei der Frage, ob ein Mangel vorliegt und wie hoch die Mietminderungshöhe ausfällt, gar nichts. Die Minderungshöhe bemisst sich exakt nach der prozentualen Abweichung.
Dabei rechtfertigt der relativierende Zirka-Zusatz nicht, dass Sie zusätzlich zu der Mindestabweichung von 10 % nochmals eine Toleranzschwelle in Höhe von 5 % zu Ihren Gunsten annehmen dürfen.
Damit lag das Landgericht mit seiner großzügigen Toleranzgrenze von 5 % also falsch. Weil es noch dazu die Fläche der Terrasse nicht korrekt ermittelt hatte, muss es nun nochmals ran. Allerdings darf es an der starren 10 %-Grenze nicht noch einmal zugunsten des Vermieters rütteln!
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Trotz Zirka-Angabe im Mietvertrag: Es gibt keine doppelte Toleranzgrenze bei einer falschen Wohnflächenangabe. Ein Wohnungsmangel liegt schon vor, wenn die Flächenabweichung mehr als 10 % beträgt. Dabei ist die 10 %ige Toleranzgrenze bereits eine Ausnahmeregelung: Eine zusätzliche Toleranz gibt es nicht.
Selbst dann nicht, wenn Sie den relativierenden Zusatz "ca." bei der Wohnflächenangabe im Mietvertrag stehen haben. Bei einer Wohnflächendifferenz von mehr als 10 % darf der Mieter Ihre Miete entsprechend der prozentualen Abweichung mindern und sogar zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Dieser Anspruch verjährt in 3 Jahren, dabei beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn der Mieter weiß, dass er entsprechende Ansprüche hat.

