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Mietverhältnis beenden
Dienstag, 27.01.2009 | Autor: Oliver Nikel
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Sind Sie ein perfekter Vermieter?
1) Kann der Mieter vorzeitig seinen befristeten Mietvertrag kündigen?
Nein, Vertrag ist Vertrag und muss auf jeden Fall bis zum vereinbarten Fristende eingehalten werden.
Ja, aber nur, wenn er einen fristlosen Kündigungsgrund hat.
Ja, wenn er einen vernünftigen Grund dafür hat, wie z. B. weil er schwer krank ist oder ein Umzug ins Eigenheim bevorsteht.
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