Herbstlaub: Hauseigentümer in der Pflicht
Nasses Herbstlaub auf Gehwegen kann zur Rutschgefahr für Fußgänger werden. Hauseigentümer und Vermieter sind deshalb in der Pflicht, heruntergefallene Blätter selbst zu entfernen oder jemanden damit zu beauftragen. Denn die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland in einer Pressemitteilung hin.
Herbstlaub kompostieren
Für das Laub, das auf öffentliche Straßen fällt, ist normalerweise der Reinigungsdienst der Stadt oder der Kommune zuständig. Die Eigentümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden, so Haus & Grund. Laub auf dem Gehweg vor dem Haus sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden.
Das Beseitigen der Blätter muss der Eigentümer nicht selbst übernehmen. Er kann diese Aufgabe laut Haus & Grund auch an Dritte übertragen. In dem Fall muss er aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht trotzdem die Aufsicht über die Arbeit übernehmen. Wie die Reinigungspflichten in der Kommune genau geregelt sind, kann in den Gemeindesatzungen nachgelesen werden.
Für den Fall, dass doch jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt, sollten Sie gut versichert sein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehört zu den Versicherungen, die Sie als Vermieter unbedingt haben sollten. Denn sie kommt in solchen Schadensfällen in der Regel für die Kosten auf.

