Rückgabe der Kaution bei Auszug

Sind die Wände weiß, alle Mängel beseitigt oder doch nur kaschiert? Zieht der Mieter aus der Wohnung aus, sollte der Vermieter bei der Wohnungsübergabe die Wohnung gründlich auf Mängel untersuchen. Denn tauchen nach der Wohnungsübergabe und der Rückgabe der Kaution Mängel auf, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Worauf Vermieter bei der Wohnungsübergabe achten sollten und wann die Kaution einbehalten werden darf, stellt das Portal Kautionsfrei.de in ihrer aktuellen Pressemitteilung vor.
Mit dem Kopf durch die Wand
Verursacht der Mieter einen Schaden, der auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist, haftet er. Das können große Löcher in den Wänden, der Decke oder im Boden sein. Wer eigenhändig versucht, Wände einzureißen, zahlt. Das gilt natürlich nicht, wenn vorher eine offizielle Genehmigung für die Umbauten beim Vermieter eingeholt wurde.
Der Schlüssel zur Kaution
Die Anzahl der Haustür- und Wohnungsschlüssel muss bei der Übergabe mit der des Einzugs übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, muss der Mieter verlorengegangene Schlüssel grundsätzlich aus der eigenen Tasche ersetzen. Bei Wohnhäusern mit zentraler Schließanlage liegen die Kosten pro Schlüssel dabei schnell bei etwa 50 bis 70 Euro. Müssen im schlimmsten Fall sogar die Schlösser ausgetauscht werden, kommen auf den Mieter mitunter Kosten zwischen 400 und 600 Euro zu, je nachdem, wie viele Wohnungen der Austausch betrifft.
Verstopfung in Siphon oder Leitung
Ein verstopfter Siphon ist vom Mieter zu reinigen, eine verstopfte Leitung - also ab der Wand - vom Vermieter. Wenn der Mieter vor der Abnahme nicht noch einmal überprüft, ob das Wasser fehlerfrei abfließt, riskiert er eine teure Handwerkerrechnung - die nicht der Vermieter zu tragen hat.
Auf Durchzug schalten
Wer es in den eigenen vier Wänden schön warm und muffig mag, das Fenster deshalb nur im äußersten Notfall öffnet und damit Feuchtigkeitsschäden wie Schimmel riskiert, erlebt beim Auszug mit großer Wahrscheinlichkeit ein böses Erwachen. Anders als gemeinhin angenommen ist der Mieter laut BGH-Urteil dazu verpflichtet, seine Wohnung ordnungsgemäß zu lüften und zu beheizen. Darauf kann auch der Vermieter bestehen.
Generell gilt allerdings: Nur für unsachgemäße Benutzung beziehungsweise böswillig entstandene Schäden muss der Mieter Verantwortung übernehmen.
Vermieter können die Kaution einbehalten bis die komplette Betriebs- und Nebenkostenabrechnung beglichen und die Wohnung abschließend abgenommen ist. Dieser Vorgang kann bis zu sechs Monaten dauern.

