Fristgerecht kündigen: Ihr Fristenkalender für 2011

Beide Seiten müssen sich an die Kündigungsfristen halten
Gerade beim Kündigen müssen Sie und Ihr Mieter sich an gewisse Fristen halten. Dabei haben Sie als Vermieter die schlechteren Karten, denn: Je länger Ihr Mietverhältnis gedauert hat, umso länger ist auch Ihre Kündigungsfrist.
Und als wäre das nicht schon genug, brauchen Sie als Vermieter zusätzlich noch einen Kündigungsgrund. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt seit dem 1.9.2001 nur 3 Monate - ganz gleich, wie lange der Mietvertrag schon besteht. Lediglich für Altmietverträge kann im Einzelfall etwas anderes gelten.
Je älter Ihr Mietvertrag, umso länger ist Ihre Kündigungsfrist
Bei Neumietverträgen und den meisten Altmietverträgen ist es so: Für den Mieter gilt immer die kürzere 3-Monats-Frist. Für Sie als Vermieter gilt die 3-Monats-Frist nur, wenn Ihr Mietvertrag nicht länger als 5 Jahre besteht.
6 Monate beträgt Ihre Kündigungsfrist als Vermieter, wenn Ihr Mietvertrag bereits über 5 Jahre besteht. Ab 8 Jahren müssen Sie sogar eine Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten (§ 573 c Abs. 1 Satz 2 BGB).
Der Stichtag für Ihre Kündigung ist immer der 3. Werktag im Monat
Nach wie vor ist es aber so: Ihre schriftliche Kündigung muss Ihrem Mieter spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen. Liegt Ihre Kündigung dagegen erst am 4. Werktag im Briefkasten Ihres Mieters, verschiebt sich der Auszugstermin um 1 Monat.
Wichtig für Ihre Fristberechnung: Der Samstag zählt grundsätzlich als Werktag. Das gilt laut neuestem BGH-Urteil sogar, wenn der 3. Werktag auf einen Samstag fällt (BGH-Urteil v. 17.02.2005, III ZR 172/04).

