Freitag, 09.05.2008 | Autor: heihec, Foto: © 2007 JupiterImages Corporation

Wenn der Mieter nicht zahlt

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News: Das Mietrecht schützt den Mieter. Doch wie kommt der Vermieter zu seinem Geld, wenn der Mieter nicht zahlt? Schnelle Hilfe verspricht hier nun der neue Titel "Der Mieter zahlt nicht - was tun?" aus dem Rudolf Haufe Verlag von Gerhard und Franziska Lochmann.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Immobilieneigentümer ihre Ansprüche selbst durchsetzen, wenn der Mieter nicht zahlt. Doch viele kennen die Rechtslage nicht gut genug und stehen ratlos da. Der Ratgeber "Der Mieter zahlt nicht - Was tun?" aus dem Haufe-Verlag, zu dem auch die Website meineimmobilie.de gehört, verhilft mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, Checklisten, nützlichen Tipps und anschaulichen Beispielen den Immobilieneigentümern zu ihrem Geld.

Mustervordrucke für Kommunikation

Zahlreiche Musterbriefe, -formulare und -verträge helfen, die knifflige Kommunikation mit säumigen Mietern zielführend zu gestalten - von der freundlichen Erinnerung an eine erhöhte Betriebskostenvorauszahlung über sämtliche Mahnstufen bis hin zur Kündigung, Räumung und Strafanzeige.

Neben der gedruckten Version finden sich alle Muster auch auf der zugehörigen CD-ROM. Wichtige Gesetze im Wortlaut und ein ausführliches Stichwortverzeichnis von Abnahmeprotokoll bis Vollstreckungsgericht vervollständigen das umfassende Handbuch.

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Im Mietvertrag und in der Hausordnung stehen die Rechte und Pflichten rund um die Wohnung des Mieters. Aber auch der Vermieter muss sich an bestimmte Regeln halten. Beachten Sie: Es ist oft ein Geben und Nehmen, wenn es um ein gutes Miteinander geht.