Versicherungsschutz bei Brandschäden

- Brandgefahr zu Weihnachten und Silvester
- Versicherungsschutz bei Feuer
- Vorsichtsmaßnahmen gegen Brände
Besonders um Weihnachten und Silvester, wenn viel mit offenem Feuer hantiert wird, steigt die Brandgefahr. Ein unglücklich gelandeter Feuerwerkskörper oder eine vergessene Kerze reicht aus, um schwere Schäden anzurichten. Ob der Versicherungsschutz hinterher greift, hängt in hohem Maße davon ab, wie der Brand verursacht wurde. Darauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in einer Pressemitteilung hin.
Versicherungsschutz bei Brandschäden
Werde das Gebäude durch Feuer oder Löschwasser beschädigt, so dass Renovierungen notwendig würden, sei die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetze in der Regel die Hausratversicherung. Wenn der Brand jedoch aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ausgebrochen ist, kann die Versicherung sich weigern, für die Brandschäden aufzukommen. Laut Haus & Grund können zudem Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn andere Wohnungen beeinträchtigt wurden oder Personen zu Schaden gekommen sind.
Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Bränden
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund rät, Feuerlöscher bereitzuhalten und Rauchwarnmelder in der Wohnung zu installieren. So könne das Schlimmste verhindert werden. Außerdem sollten sowohl Mieter als auch Eigentümer stets auf einen vorsichtigen Umgang mit offenen Flammen achten. Dazu gehöre zum Beispiel, Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen zu lassen.
So genannte Himmelslaternen, wie sie zu Silvester mancherorts entzündet werden, sind zwar hübsch anzusehen, aber hoch gefährlich. Sie steigen unkontrolliert nach oben und können Brände verursachen, wenn sie sich zum Beispiel in einem Baum verheddern. Deshalb sind sie in Deutschland fast überall verboten.



