Am liebsten sind auch Ihnen sicher die Mieter, die pünktlich ihre Miete zahlen und von denen Sie sonst nichts hören.
Das kann sich jedoch ganz schnell ändern - und zwar aus unerfreulichem Anlass. Denn plötzlich ist Ihr Mieter knapp bei Kasse. Selbst wenn nicht der neue Flachbild-Fernseher oder das blitzende Auto vor der Tür daran schuld sind: An der Mietzahlungspflicht ändert das nichts! Ihr Mieter muss bis zum 3. Werktag seine Miete zahlen. Dabei zählen Samstage neuerdings nicht mit. Ob Ihr Mieter pünktlich bezahlt hat, können Sie jetzt sehr schnell herausfinden: mit dieser taggenauen Mietzahlungs-Fristen-Tabelle.
Was aber, wenn plötzlich die Mietzahlungen scheinbar unregelmäßig auf Ihrem Konto eingehen: Mal am 3., mal am 5. des Monats. Das kann noch pünktlich sein, wie der BGH jetzt entschieden hat.
Bis wann Ihr Mieter jeweils zahlen darf, zeigt Ihnen diese aktuelle Fristen-Tabelle für 2012 taggenau.