Neuer Basiszins seit 01.07.2011: Wie Sie jetzt rechnen müssen

Den Basiszinssatz müssen Sie parat haben, wenn Sie Ihre Verzugszinsen berechnen wollen. Als Privatmann stehen Ihnen laut § 288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu.
Vermieten Sie Gewerberaum, können Sie als Mindestschaden sogar 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen.
Jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres wird der Basiszinssatz angepasst. Er liegt seit dem 01.07.2011 bei 0,37 %, so dass Sie insgesamt Zinsen in Höhe von 5,37 % (Privatleute) bzw. 8,37 % (Geschäftsleute) vom Mieter verlangen können.
Höherer Basiszins bedeutet: Es gibt mehr Geld vom Schuldner!
Um Ihre Verzugszinsen berechnen zu können, müssen Sie kein Rechengenie sein.
Beispiel:
Ihre Miete ist bis zum 3. Werktag fällig. Das wäre für die Juli-Miete der 05.07.2011 gewesen. Am 06.07.2011 hat Ihr Mieter noch immer nicht bezahlt. Ihr Mieter befindet sich deswegen seit dem 06.07.2011 mit seiner Miete in Höhe von 850 EUR in Verzug.
Angenommen, Sie warten geduldig bis zum 04.09.2011 auf Ihr Geld. Für diese Zeit stehen Ihnen 7,63 EUR an Verzugszinsen zu.
5,37 % Jahreszins aus der geschuldeten Miete für Juli in Höhe von 850 EUR sind 45,65 EUR Zinsen fürs Jahr (= 850 EUR x 0,0537).
Wenn Sie den Tageszins berechnen wollen, müssen Sie den Jahreszins von 45,65 EUR durch die 365 Tage teilen, so dass Sie auf einen Tageszins von 0,1250 EUR kommen.
Die Verzugstage berechnen Sie so:
26 Tage für Monat Juli
+ 31 Tage für Monat August
+ 4 Tage für Monat September
= 61 Tage x den Tageszins von 0,1250 EUR = 7,63 EUR Verzugszinsen.
Hat Ihr Mieter also bis zum 04.09.2011 seine Juli-Miete nicht gezahlt, können Sie von ihm immerhin 7,63 EUR Verzugszinsen plus die ausstehende Miete fordern!
Praxis-Übersicht: Die geltenden Basiszinssätze nach § 247 BGB
| Aktueller Stand | Gültig seit |
|---|---|
| 0,37 % | 01.07.2011 |
| 0,12 % | 01.01.2011 |
| 0,12 % | 01.07.2010 |
| 0,12 % | 01.01.2010 |
| 0,12 % | 01.07.2009 |
| 1,62 % | 01.01.2009 |
| 3,19 % | 01.07.2008 |
| 3,32 % | 01.01.2008 |
| 3,19 % | 01.07.2007 |
| 2,70 % | 01.01.2007 |
| 1,95 % | 01.07.2006 |
| 1,37 % | 01.01.2006 |
| 1,17 % | 01.07.2005 |
| 1,21 % | 01.01.2005 |
| 1,13 % | 01.07.2004 |
| 1,14 % | 01.01.2004 |
| 1,22 % | 01.07.2003 |
| 1,97 % | 01.01.2003 |
| 2,47 % | 01.07.2002 |
Meineimmobilie.de empfiehlt:
Zahlen Sie tatsächlich an Ihre Bank höhere Zinsen, weil Sie wegen der fehlenden Miete Ihr Konto überziehen mussten, können Sie von Ihrem Mieter diesen höheren Zinsbetrag als Verzugszins verlangen.
Dafür benötigen Sie zum Nachweis eine Zinsbescheinigung Ihrer Bank.

