Indexmiete
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Der VPI ist kein neuer Index, sondern wurde auch schon bisher unter dem Namen "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland" veröffentlicht. Für privatrechtliche Verträge, die Wertsicherungsklauseln auf Basis eines eingestellten Verbraucherpreisindizes enthalten, ist ein rechnerischer Übergang auf den VPI erforderlich. Der einfachen und nutzerfreundlichen Berechnung der Schwellenwerte, die eine Mietanpassung rechtfertigen, soll dieser Rechner dienen.
Das Statistische Bundesamt empfiehlt dringend, neue Wertsicherungsklauseln nur auf Basis des VPI abzuschließen bzw. bestehende Verträge mit langer Restlaufzeit entsprechend umzustellen. Um zukünftig Probleme beim Übergang auf ein neues Basisjahr zu reduzieren, ist es außerdem empfehlenswert, auf eine Veränderung in Prozent abzustellen. Veränderungen eines Indexwertes in Prozent sind unabhängig vom zugrunde liegenden Basisjahr, d.h. man kann jeweils auf die aktuell vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Ergebnisse zurückgreifen und vermeidet die Notwendigkeit von Umbasierungen.
Der Übergang auf den VPI wird nur sehr geringe Auswirkungen haben, weil die Verläufe der verschiedenen Preisindizes nahezu identisch waren. So ist der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte von 1982 bis 2002 um 49,3 % gestiegen. Im selben Zeitraum hat sich der Preisindex von 4-Personen-Haushalten mit mittlerem Einkommen um 48,8 % erhöht. Im Jahresdurchschnitt ergibt das eine Abweichung von lediglich 0,03 %.
Eingabefelder (Zurück zur Übersicht)
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Preisindex für Lebenshaltung |
Bitte wählen Sie hier den Preisindex aus, der dem Mietvertrag zugrunde liegt. |
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Berechnungsmethode der Mietanpassung |
Wählen Sie hier die Methode - Prozent- oder Punktemethode - aus, nach der eine Mietanpassung laut Ihrem Mietvertrag berechnet werden soll. |
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Basisjahr |
Falls lt. Mietvertrag die Punktemethode anzuwenden ist, ist hier das Basisjahr des Preisindex auszuwählen. |
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Prozentzahl/Punktezahl |
Abhängig davon, ob Punktemethode oder Prozentmethode anzuwenden ist, ist hier der im Mietvertrag angegebene Prozentwert bzw. die Punktezahl einzugeben. |
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Eine Mietanpassung soll laut Mietvertrag erfolgen bei: |
In Ihrem Mietvertrag kann entweder geregelt sein, dass eine Mietanpassung bei Erreichen des Schwellenwerts oder erst bei Überschreiten des Schwellenwerts erfolgen soll - wählen Sie hier den anzuwendenden Fall aus. |
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1. Monats-/Jahresfeld |
Bitte geben Sie hier an Monat (Zahlenangabe, für März z.B. 03) und Jahr (4-stellig) der zuletzt erfolgten Mietanpassung bzw. Monat/Jahr, ab dem die im Vertrag festgelegte Wertsicherungsklausel Gültigkeit haben soll. Der den eingegebenen Daten entsprechende Indexwert wird automatisch ergänzt. |
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2. Monats-/Jahresfeld |
Hier geben Sie an, für welchen Monat (Zahlenangabe, für März z.B. 03) in welchem Jahr (4-stellig) die Möglichkeit einer Mietanpassung berechnet werden soll. Hinweis: falls hier ein Zeitraum ausgewählt wird, für den im Rechner noch keine Indexwerte hinterlegt sind, besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Indexwerte einzutragen. Die aktuellen Indexwerte des VPI werden vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlicht. |
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Ergebnis |
Nach Ausfüllen der erforderlichen Daten und Klick auf Berechnen erscheint der Ergebnistext. In diesem wird erläutert, welche Indizes bei der Berechnung angewendet wurden. Sie erhalten eine Aussage darüber, ob die errechneten Schwellenwerte in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum erreicht bzw. überschritten wurden und demzufolge rechnerisch eine Mietanpassung erfolgen kann. |
Schaltflächen (Zurück zur Übersicht)
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Berechnen |
Nach Eingabe Ihrer Daten und Betätigung der Schaltfläche Berechnen wird Ihnen das Ergebnis angezeigt. |
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Neue Eingabe |
Klick auf Neue Eingabe löscht das Ergebnis und Ihre Eingaben, die Applikation wird auf ihren Ausgangszustand zurückgesetzt. |
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Öffnet die Druckseite des angezeigten Ergebnisses. |
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In Textverarbeitung übernehmen |
Nach Klick auf diese Schaltfläche werden die aktuell angezeigten Eingaben und Ergebnisse der Applikation in ein Dokument (Dateiformat: rtf) übernommen, welches automatisch in Ihrem Textverarbeitungsprogramm geöffnet und angezeigt wird. Das Dokument können Sie dann aus dem Textverarbeitungsprogramm heraus an beliebiger Stelle abspeichern. |
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Hilfe |
Klick auf die Schaltfläche Hilfe öffnet die Hilfe-Datei zur Applikation. |
Allgemeine Hinweise / Rechte (Zurück zur Übersicht)
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