Falsche Wohnfläche: Diese Klausel erspart Ihnen eine Mietminderung

Diese 10%-Klausel bei einer Wohnflächenabweichung gilt nicht, wenn Sie im Mietvertrag deutlich bestimmt haben, dass mit der angegebenen Quadratmeterzahl gerade nicht der Mietgegenstand festgelegt werden soll.
Trotz Rechenfehler: Mieter darf nicht mindern
Dieses Glück hatte ein Vermieter aus Potsdam. In § 1 seines Mietvertrags hatte er Folgendes stehen:
"Vermietet werden ... folgende Räume: Die Wohnung im Dachgeschoss rechts bestehend aus 2 Zimmern, 1 Küche, Bad, Diele zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 54,78 m² beträgt.
Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume."
Um 22 % verrechnet: Dennoch hatte der Mieter das Nachsehen
Der Mieter sollte für seine 2-Zimmer-Wohnung 390 EUR zuzüglich eines Betriebskostenvorschusses von 110 EUR zahlen. Als er weder seine Miete noch seine Betriebskosten-Nachzahlung zahlte, kündigte ihm sein Vermieter wegen des Mietrückstands.
Der Mieter wehrte sich: Schließlich sei die Miete gemindert gewesen, weil die Wohnung statt der angegebenen 54,78 m² nur 41,63 m² groß gewesen sei.
Die Mietvertragsparteien wollten sich nicht festlegen
Tatsächlich: Als ein Sachverständiger nachmaß, kam er nur auf 42,98 m². Damit war die Wohnung 22 % kleiner als im Mietvertrag angegeben.
Allerdings: Weil im Mietvertrag stand, dass die Wohnfläche - wie dies sonst regelmäßig der Fall ist - gerade nicht als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen sei, bekam der Vermieter Recht (BGH, Urteil v. 10.11.2010, VIII ZR 306/09).
Die Mietvertragsparteien hätten nämlich ausdrücklich im Mietvertrag bestimmt, dass mit der Angabe der Quadratmeterzahl gerade nicht der Mietgegenstand festgelegt werden sollte.
Der räumliche Umfang der Mietsache sollte sich vielmehr allein aus der Angabe der vermieteten Räume ergeben.
Die Folge für den Mieter: Weil keine bestimmte Fläche vereinbart war, hatte er auch keinen Mietminderungsgrund!
meineimmobilie.de empfiehlt:
Eine Zirka-Angabe rettet Sie noch nicht bei einem Streit um die korrekte Wohnfläche vor einer Mietminderung. Das hat der BGH bereits so entschieden (BGH, Urteil v. 10.03.2010, VIII ZR 144/09).
Keine Wohnflächenangabe rettet Sie nur dann vor einer Mietminderung, wenn sich die Wohnfläche nicht ohnehin schon aus Ihrer Wohnungsanzeige oder einer mitgelieferten Grundriss-Skizze ergibt (BGH, Urteil v. 10.03.2010, VIII ZR 144/09).

