Erlass der Grundsteuer bei Ertragsausfällen

Vermieter, die unverschuldet erhebliche Mietausfälle feststellen, haben ein Recht auf einen Grundsteuererlass. Allerdings müssen entsprechende Anträge für 2008 noch bis zum 31. März bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde gestellt werden.
Bis zu 50 Prozent Grundsteuererlass
Rückwirkend für das Kalenderjahr 2008 werde die Grundsteuer aber nur noch erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betrügen oder die Immobilie vollkommen ertragslos sei, heißt es in der Pressemitteilung von Haus & Grund Deutschland. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Allerdings dürfe der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben.

