Mittwoch, 28.07.2010 | Autor: Heidi Schnurr
Dossier: Wann und wie Sie die Miete erhöhen können
Um die Miete zu erhöhen, haben Sie als Wohnungsvermieter 5 verschiedene Möglichkeiten. Für 2 davon sollten Sie schon bei Mietvertragsabschluss die Weichen stellen. 3 davon betreffen Mieterhöhungsmöglichkeiten während des Mietverhältnisses.
- Sie können schon bei Mietvertragsabschluss eine Staffelmiete oder
- eine Indexmiete vereinbaren.
- Sie können im laufenden Mietverhältnis einvernehmlich mit dem Mieter die Miete erhöhen oder
- sich auf Ihr gesetzliches Mieterhöhungsrecht berufen oder
- eine gesetzliche Modernisierungsmieterhöhung durchführen.
Jede einzelne dieser Mieterhöhungsmöglichkeiten hat so ihre Tücken. Und bei allen - bis auf die Modernisierungsmieterhöhung - muss der Mieter mitspielen! Ohne seine Unterschrift bzw. Zustimmung geht sonst gar nichts.

