Mittwoch, 28.07.2010 | Autor: Heidi Schnurr

Dossier: Wann und wie Sie die Miete erhöhen können

Ein bisschen mehr Miete jeden Monat wäre schön. Doch bisher fanden Sie es viel zu kompliziert, die Miete zu erhöhen: Zu viele Formalien, Fallen und Schreibarbeit. Doch es geht auch einfacher: Insgesamt haben Sie als Wohnungsvermieter nämlich 5 Möglichkeiten, an mehr Miete zu kommen. Mindestens eine können sicherlich auch Sie sofort nutzen! Mit einem Mausklick hier finden Sie Ihre persönliche Mieterhöhungsstrategie.

Um die Miete zu erhöhen, haben Sie als Wohnungsvermieter 5 verschiedene Möglichkeiten. Für 2 davon sollten Sie schon bei Mietvertragsabschluss die Weichen stellen. 3 davon betreffen Mieterhöhungsmöglichkeiten während des Mietverhältnisses.

  1. Sie können schon bei Mietvertragsabschluss eine Staffelmiete oder
  2. eine Indexmiete vereinbaren.
  3. Sie können im laufenden Mietverhältnis einvernehmlich mit dem Mieter die Miete erhöhen oder
  4. sich auf Ihr gesetzliches Mieterhöhungsrecht berufen oder
  5. eine gesetzliche Modernisierungsmieterhöhung durchführen.

Jede einzelne dieser Mieterhöhungsmöglichkeiten hat so ihre Tücken. Und bei allen - bis auf die Modernisierungsmieterhöhung - muss der Mieter mitspielen! Ohne seine Unterschrift bzw. Zustimmung geht sonst gar nichts.

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