Sonntag, 02.01.2011 | Autor: Jörg Stroisch, Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de
Winterpflichten
Thomas Max Müller / pixelio.de
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Grundsätzlich sind die Städte und Gemeinden dafür verantwortlich, dass Gehwege im Winter eis- und schneefrei bleiben. In der Regel wird diese Pflicht jedoch auf die Hauseigentümer übertragen. Für diese wiederum besteht die Möglichkeit, die Mieter mit einer Klausel im Mietvertrag zum Winterdienst zu verpflichten. Werktags müssen Gehwege zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein, am Wochenende üblicherweise zwischen 9 und 20 Uhr. Fällt tagsüber mehrfach Schnee, muss auch mehrfach geschippt werden. Für Vermieter empfiehlt es sich, die Räumungspflicht der Mieter klar zu regeln, zum Beispiel durch einen ausgehängten Plan. Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen kann es sinnvoll sein, einen professionellen Winterdienst mit der Räumung zu beauftragen. Die Kosten können in manchen Fällen anteilig auf die Mieter umgelegt werden.




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