Warten auf warmes Wasser: Wie viel Geduld Ihr Mieter haben muss

Wenn der Mieter den Warmwasserhebel hochzieht, erwartet er, dass dort sofort warmes Wasser rauskommt. Muss er länger darauf warten, kann ihn dies bereits zur Mietminderung berechtigen.
Die "Warmwasser-Zeitgrenze" verläuft bereits bei 10 bis 15 Sekunden. Mindestens so viel Geduld muss der Mieter aufbringen. Danach muss das aus dem Wasserhahn strömende Wasser 40º C warm sein. So hat es das Landgericht Berlin (Urteil v. 28.08.2001, 64 S 108/01, GE 2001, S. 1607) entschieden.
Anlass war die Tatsache, dass ein Mieter sich darüber beschwerte, dass er erst nach einem Vorlauf von 70 Litern zu 37º C warmem Wasser kam. Ein handfester Mietminderungsgrund! Die Gerichte sprachen dem Mieter deswegen satte 5 % Mietminderung zu.
Was Sie wissen müssen: Ihr Mieter darf erst ab dem Zeitpunkt die Miete mindern, ab dem er Ihnen den Mangel angezeigt hat. Das gilt selbst dann, wenn der Mangel schon lange Zeit besteht, er Ihnen diesen aber erst viel später anzeigt.

