Quick-Tipp-Video: Wie lange Sie auf Ihre Miete warten müssen
- Quick-Tipp-Video zum Thema 3Miete zahlen3
- Schutz vor Mietausfällen
Haben Sie heute schon einen Blick auf Ihr Konto geworfen? Spätestens bis zum 3. Werktag muss Ihnen Ihr Mieter die Miete für den laufenden Monat überwiesen haben.
Dabei zählen Samstage bei der Fristberechnung nicht mit. Das hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich entschieden. Das Kuriose daran: Geht es um die Kündigungsfrist, markiert zwar ebenfalls der 3. Werktag das Fristende, allerdings zählt dabei der Samstag als ganz normaler Werktag!
Wie Sie Ihren Mieter wegen der unbezahlten Miete nicht zu früh abmahnen bzw. den Mietrückstand für eine fristlose Kündigungsfrist richtig berechnen, zeigt dieses neue Quick-Tipp-Video zum Thema 3Miete zahlen3.
Schon diese 2 wertvollen Minuten genügen, um sich vor künftigen Mietausfällen zu schützen!

