Dienstag, 09.11.2010 | Autor: heihec, Foto: Pixelio.de/ Rainer Sturm
Irrtümer rund ums Vermieten
Pixelio.de/ Rainer Sturm
Wohnung renovieren
Wenn im Mietvertrag nichts über Schönheitsreparaturen steht, müssen Mieter sie auch nicht durchführen. Außerdem muss die Wohnung auch nicht neu gestrichen werden, wenn im Vertrag unwirksame Klauseln auftauchen.




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