Dem Neuen gleich wieder kündigen: Geht das?

Wer seine Wohnung vermietet, sollte sich vorher gut überlegen, ob er nicht doch in absehbarer Zeit selbst dort einziehen will.
Sonst geht es Ihnen so wie einem Vermieter aus Göttingen. Der vermietete seine Wohnung. Doch nur weniger als 3 Monate später wollte er sie wieder selbst haben: Er hatte geheiratet und brauchte die Wohnung nun als Familienwohnung.
Deswegen kündigte er seinem Mieter wegen Eigenbedarf. Erfolglos (BGH, Urteil v. 06.07.2010, VIII ZR 180/09, GE 2010, S. 1380)!
Rückzieher kurz nach Einzug? Was die Gerichte sagen
Dem Bundesgerichtshof war die Zeitspanne zwischen Mietvertragsabschluss und Eigenbedarfkündigung zu kurz.
Schließlich hätte der Vermieter aufgrund seiner Wohn- und Lebenssituation schon früher wissen können, dass er die Wohnung vielleicht bald selbst benötigen würde.
Notfalls müssen Sie Ihren Mietvertrag eben befristen
Wer seine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er zumindest erwägt, bald selbst dort einzuziehen, setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch: Erst vermieten und dann doch noch einen Rückzieher machen - da spielen die Gerichte nicht mit!
Sie müssen vielmehr Ihren Mieter über Ihre Absicht oder zumindest die Aussicht, dass die Mietdauer nur begrenzt sein könnte, aufklären!
Es ist nicht etwa so, dass ein Mieter automatisch bei einem Vermieter mit Lebenspartner oder Kindern stets damit rechnen muss, dass er bald Eigenbedarf geltend machen könnte. Der Mieter muss sich erst recht nicht ausdrücklich beim Vermieter danach erkundigen, ob er bald Eigenbedarf haben könnte.
Meineimmobilie empfiehlt:
Wenn Sie bereits bei Mietvertragsabschluss wissen, dass Sie die Wohnung bald für eigene Zwecke benötigen, sollten Sie Ihren Mietvertrag befristen.
Tragen Sie Ihren möglichen Eigenbedarf gleich als Befristungsgrund in den Mietvertrag ein. Selbst dann, wenn Sie noch gar nicht sicher wissen, ob der Eigenbedarf zum festgelegten Zeitpunkt noch besteht. Entfällt der Eigenbedarf, wandelt sich der vormals befristete Mietvertrag lediglich in einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit um.

