Dienstag, 26.07.2011 | Autor: Heidi Schnurr, Foto: BHW Bausparkasse/ BTZ

Anschraubpflicht: Checkliste zeigt, wo Rauchwarnmelder Pflicht sind

Foto: BHW Bausparkasse/ BTZ

Sie sind laut, penetrant, schmerzen unangenehm in den Ohren, aber retten Leben: Die Rede ist von Rauchwarnmeldern. Die sind in einigen Bundesländern Pflicht, in anderen nicht. Wer bisher noch keine installiert hat, muss sein Haus schlimmstenfalls sogar nachrüsten. Weil hier jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht, haben wir es für Sie ganz einfach gemacht: Diese praktische Checkliste zeigt, wer bis wann Rauchwarnmelder installieren muss.

Was das Gesetz zur Rauchmelderpflicht sagt

Es gibt keine generelle Pflicht, Rauchmeldeanlagen einzubauen. Jedenfalls nicht auf Bundesebene! Jedoch haben einzelne Bundesländer (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) eine Einbau- und Nachrüstpflicht bei Neu- und Altbauten verbindlich vorgeschrieben.

Im Saarland und in Thüringen gilt sie nur für Neubauten und bei genehmigungspflichtigen Umbauten. In den restlichen Bundesländern gibt es keine Rauchmelderpflicht.

Wer die Melder installieren muss

Die Pflicht trifft den Bauherrn bzw. den Eigentümer/Vermieter. Ein Übertragen dieser Pflicht auf den Mieter per Klausel ist unwirksam.

Welche Pflichten Ihr Mieter hat

Ist in Ihrem Bundesland der Einbau Pflicht, muss der Wohnungsmieter den Einbau nach § 559 Abs. 1 BGB dulden. Danach muss der Mieter bauliche Maßnahmen, die Sie als Vermieter nicht zu vertreten haben, weil es sich z. B. um eine gesetzliche Pflicht handelt, dulden. Besteht keine Einbau- bzw. Nachrüstpflicht, muss der Mieter den Einbau als Modernisierungsmaßnahme dulden.

Wer die Kosten tragen muss

Die Anmiet- und Wartungskosten dürfen Sie nur auf den Mieter umlegen, wenn Sie das extra unter "Sonstige Kosten" in Ihrer Betriebskostenklausel so vereinbart haben! Das gilt auch für die Funktionsprüfung, die Sie einmal jährlich durchführen müssen: Wer das nicht vereinbart, kann die Kosten auch nicht vom Mieter ersetzt verlangen!

Kaufen Sie Rauchwarnmelder, können Sie 11 % der Anschaffungskosten jährlich im Rahmen einer Modernisierungserhöhung als Modernisierungskosten umlegen.

Wo die Rauchmelder installiert werden müssen

Nach der DIN 14676, die für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung gilt, müssen mindestens in den Schlafräumen, in Kinderzimmern sowie in den Fluren und Rettungswegen Rauchwarnmelder installiert werden.

Im Idealfall an der Decke in der Raummitte mit mindestens 50 cm Abstand von der Wand. Sinnvoll - allerdings kein Muss - ist es jedoch, alle Wohnräume - also insbesondere Küche und Bad - mit Rauchwarnmeldern auszustatten!

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