Vermieten & Verwalten

Worauf es beim Vermieten und Verwalten ankommt

Der beste Mietvertragsabschluss, die perfekte Betriebskostenabrechnung, der günstigste Energieanbieter für Strom, Wasser oder Gas: Wer heute eine Immobilie kostensparend und ordnungsgemäß vermieten oder verwalten will, braucht dafür rechtssichere Grundlagen. Eine Mieterselbstauskunft und ein vermieterfreundlicher Mietvertrag sind der erste Schritt dazu. Der letzte ist schlimmstenfalls eine Kündigung mit Räumungsklage. Dazwischen wartet beim Vermieten und Verwalten der Vermieteralltag z.B. mit der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Schlimmstenfalls kommen noch ein ungeputztes Treppenhaus, Verstöße gegen die Hausordnung oder Mietminderungen dazu.

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23.04.2012

Kündigungsverzicht: Wie genau Sie den formulieren müssen

Wer als Wohnungsvermieter seinen Mieter möglichst lange im Vertrag halten will, aber keinen Befristungsgrund parat hat, vereinbart einen Kündigungsausschluss. Doch dafür gelten strenge Spielregeln sonst ist Ihr Mietvertrag trotz Kündigungsverzicht vorzeitig kündbar!  Wie genau Sie beim Formulieren sein müssen, zeigt ein neues BGH-Urteil. > Zum Artikel
Foto: Pitopia
19.04.2012

Trotz mildem Winter hohe Heizkosten

Der vergangene Winter fiel deutlich milder aus als die vorherigen Heizperioden. Dennoch zahlen Immobilieneigentümer diesen Winter mehr Heizkosten, da die Energiepreise stetig in die Höhe steigen. > Zum Artikel
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19.04.2012

Indexmiete: Der aktuelle Preisindex für mehr Miete

Sie haben eine Indexmiete mit Ihrem Mieter vereinbart? Dann sollten Sie den Preisindex stetig im Auge behalten. Den berechnet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden Monat für Monat und der ist die Grundlage für Ihre Mieterhöhung. Welche Zahlen dabei diesen Monat herausgekommen sind, lesen Sie hier. Ebenso die wenig bekannte Berechnungsformel, die Sie dafür benötigen. Am besten Sie zücken schon einmal gleich Ihren Taschenrechner und holen Ihren Mietvertrag aus der Schublade und schon kann´s losgehen.    Kompakt-Info
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24.05.2012

Mietrechtsänderung: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Ein entscheidender Schritt in Richtung Mietrechtsreform hat heute das Bundeskabinett gemacht: Es hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Ist damit die Mietrechtsänderung bereits beschlossene Sache? Nein, denn jetzt beginnt erst einmal das „normale“ Gesetzesänderungsverfahren: Das Gesetz muss erst noch durch den Bundestag. Was sich voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2013 ändern soll, lesen Sie hier. > Zum Artikel
Foto: Sabine Seeberg
27.03.2012

Abstandszahlung: Wenn der Mieter um seine Küche feilscht

Der eine zieht aus, der andere ein. Alles kein Problem, wenn der bisherige Mieter nicht so ungemein geschäftstüchtig wäre: Der will nämlich seine Küche in der Wohnung stehen lassen – und das natürlich nicht umsonst! Sein Problem oder Ihres? Oder etwa das des Nachfolgemieters? Darauf gibt es eine klare Antwort!  > Zum Artikel

 Vermieter Forum

24.05.2012, thomas35 (2)
22.05.2012, jstroisch (28)
22.05.2012, jstroisch (28)
05.12.2011, sanne4772 (10)
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