Vermieten & Verwalten

Worauf es beim Vermieten und Verwalten ankommt

Der beste Mietvertragsabschluss, die perfekte Betriebskostenabrechnung, der günstigste Energieanbieter für Strom, Wasser oder Gas: Wer heute eine Immobilie kostensparend und ordnungsgemäß vermieten oder verwalten will, braucht dafür rechtssichere Grundlagen. Eine Mieterselbstauskunft und ein vermieterfreundlicher Mietvertrag sind der erste Schritt dazu. Der letzte ist schlimmstenfalls eine Kündigung mit Räumungsklage. Dazwischen wartet beim Vermieten und Verwalten der Vermieteralltag z.B. mit der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Schlimmstenfalls kommen noch ein ungeputztes Treppenhaus, Verstöße gegen die Hausordnung oder Mietminderungen dazu.

Foto: © Henrik Gerold Vogel / PIXELIO
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08.05.2013

Abgemeldet: Welche Vermieterpflichten im neuen Meldegesetz stecken

Ab dem 1.5.2015 gilt ein neues Melderechtsgesetz. Das entsprechende Gesetz wurde am 3.5.2013 verkündet und im Bundesgesetzblatt Nummer 22 vom 8.5.2013 veröffentlicht.    Ursprünglich wurden darin die Behörden berechtigt, Daten der Bürger leichter weitergeben zu dürfen. Das hat nicht nur die Datenschützer, sondern auch den Bundesrat auf den Plan gerufen, der diese Regelung kurzerhand stoppte.    Weniger bekannt ist, dass in dem neuen Gesetz auch eine Änderung für Vermieter stecken: Die sollen Ihrem Mieter künftig beim Aus- und Einzug eine Bescheinigung ausstellen. Und: Wer das nicht schnell tut, soll ein Bußgeld zahlen. > Zum Artikel
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2006
24.04.2013

Hohe Zahl ungeprüfter Aufzüge

In Deutschland besteht ein hohes Sicherheitsniveau bei technischen Anlagen, sofern sie regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Doch für rund ein Drittel aller Aufzüge in Deutschland liegen trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Informationen über den technischen Zustand vor. > Zum Artikel
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2007
Foto: © Pitopia, Harald Richter, 2007
13.06.2013

Indexmiete: Der aktuelle Preisindex für mehr Miete auf der neuen Preisbasis 2010

Sie haben eine Indexmiete mit Ihrem Mieter vereinbart? Dann sollten Sie den Preisindex stetig im Auge behalten. Den berechnet das Statistische Bundesamt in Wiesbaden Monat für Monat und der ist die Grundlage für Ihre Mieterhöhung.   Seit 20.2.2013 wurden alle Werte auf die Preisbasis 2010 umgestellt. Wie Sie jetzt rechnen müssen, lesen Sie hier. Mit leicht nachvollziehbarem Rechenbeispiel und der wenig bekannten Berechnungsformel zum Berechnen Ihrer Indexmiete.   Taschenrechner und Mietvertrag raus und schon kann´s losgehen.    Checkliste
Foto: © Torsten Born / PIXELIO
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06.06.2013

Hochwasserschäden: Das sind Ihre Pflichten als Vermieter

Zugegeben: Beim Hochwasser denkt nicht jeder gleich an Mietminderung oder Vorbehaltszahlungen. Zunächst jedenfalls.   Dennoch: Ist der erste Schock erst einmal überwunden bzw. stellt sich die Wohnung als unbewohnbar heraus oder ist der Hausrat komplett weggeschwemmt und auch das Konto leer, will der eine oder andere Mieter eine Teil seiner Miete vom Vermieter zurück.   Wie es um die Mieter- und Vermieterrechte bestellt ist, hat jetzt der Deutsche Mieterbund in einer Pressemeldung klargestellt. > Zum Artikel
Foto: © Dirk Schelpe / PIXELIO
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10.04.2013

Gitarrenunterricht in der Mietwohnung: Klein Carlos muss künftig zu Hause üben

Carlos Santana bekam schon als 4-jähriger Musikunterricht. Vermutlich unterrichtete ihn sein Vermieter nicht in einer Mietwohnung in Deutschland, denn sonst hätte es klein Carlos wohl nie zu 8 Grammys gebracht. Wer in seiner Mietwohnung Gitarrenunterricht gibt, nutzt sie bereits gewerblich - und braucht dazu die Erlaubnis seines Vermieters. > Zum Artikel

 Vermieter Forum

16.06.2013, tubaspieler1 (1)
14.06.2013, Heloba (1)
28.01.2013, jstroisch (30)
13.03.2013, J.O. (5)
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