Umzug

Zieht ein neuer Mieter in die Wohnung, steht der Umzug an. Doch bevor der Mieter sein Hab und Gut in die Wohnung trägt, sollten Vermieter auf ein Wohnungsübergabeprotokoll bestehen. Denn schon beim Umzug können schnell Schäden in der Wohnung entstehen.
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Foto: Sabine Seeberg
Der eine zieht aus, der andere ein. Alles kein Problem, wenn der bisherige Mieter nicht so ungemein geschäftstüchtig wäre: Der will nämlich seine Küche in der Wohnung stehen lassen – und das natürlich nicht umsonst! Sein Problem oder Ihres? Oder etwa das des Nachfolgemieters? Darauf gibt es eine klare Antwort! 

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Topstory: Ein guter Hausbau dauert so lange wie eine Geburt, sagt ein alter Handwerkerspruch. Ihr krönender Abschluss ist die Bauabnahme. Mit ihr ändert sich auf einen Schlag ziemlich viel – weshalb Bauherren sich vorab wappnen sollten.

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Topstory: Die Kündigung ist verschickt, der Vermieter hat bereits neue Interessenten für die Wohnung. Aber der Noch-Mieter macht keinerlei Anstalten, zum festgesetzten Termin auszuziehen. In solchen Fällen bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage.

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Schimmel entsteht nicht nur in alten Gebäuden. Auch komplett neu errichtete Häuser können von den gesundheitsgefährdenden Pilzen befallen werden. Das passiert dann, wenn das Haus nicht richtig entfeuchtet wird - ein häufiges Phänomen bei Winterbaustellen.

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Hält der Mieter sich nicht an die vereinbarten Regeln und Pflichten aus dem Mietvertrag, kann der Vermieter ihn abmahnen und schließlich sogar kündigen. Was der Vermieter dabei beachten sollte, verrät das Dossier zur Abmahnung und Kündigung.

Der Kauf einer Eigentumswohnung sollte mindestens genauso gut überlegt sein wie der Hauskauf. Denn bei der Eigentumswohnung ist der Käufer an Bestimmungen und Regeln der Eigentümergemeinschaft gebunden. Deshalb sollte er im Vorfeld möglichst viele Informationen zu der Wohnung sammeln und Einsicht in wichtige Dokumente nehmen.

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Ein Mieter darf seine Wohnung so gestalten, wie er möchte. Lediglich bei größeren Umbaumaßnahmen oder Veränderungen, die nicht mehr leicht rückgängig zu machen sind, muss er den Vermieter um Erlaubnis bitten. Beim Auszug kann der Vermieter in den meisten Fällen darauf bestehen, dass der Mieter den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellt.

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News: Noch längst nicht alle Altbauten sind energetisch modernisiert. Käufer von älteren Bestandsimmobilien sollten die Nachrüstpflichten beachten, die die Energieeinsparverordnung vorschreibt. So müssen laut Gesetz zum Beispiel noch in diesem Jahr alte Heizungen erneuert werden.

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"Muss er oder muss er nicht?" Über diese Gretchenfrage beim Mieterauszug zog jetzt der Bundesgerichtshof einen blitzsauberen Schlussstrich. Dabei ging es um die Grundreinigung des Teppichbodens. Nur, wenn die noch zu den Schönheitsreparaturen zählt, können Sie auf einen sauberen Teppich pochen. So stehen Ihre Chancen.

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Es gibt den Weltfrauentag, den Weltwassertag und jedes Jahr am 25.4. wird auch der „Tag gegen den Lärm“ begangen. Wer jetzt glaubt, dass der möglichst laut mit Pauken und Trompeten gefeiert wird, irrt sich gewaltig, denn das Ziel lautet: Mehr Ruhe statt Lärm! Der ratternde Rasenmäher, das quietschende Garagentor oder der rauschende Staubsauger: All das verursacht Lärm. Ob und wann der erlaubt ist, klären im Streitfall schlimmstenfalls die Gerichte.