Sobald der Architekt auf der Baustelle seine Arbeit erledigt hat, wird er eine Rechnung stellen. Je nach Art und Umfang seiner Arbeit kann die Abrechnung zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden. Steht die Abnahmereife für Bauabschnitte, die der Architekt verantwortet hat, noch aus, hat er noch keinen Anspruch auf sein Honorar.