Teilabnahme

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Zu den Pflichten eines Bauherrn gehört es, die Leistungen der Handwerker und Bauunternehmen abzunehmen. Dabei muss er sich an Fristen halten und Mängel rechtzeitig reklamieren. Unterstützung kann er sich dabei von einem Architekten holen.

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Wie die Arbeit der Handwerker, muss der Bauherr auch die Leistung seines Architekten abnehmen. Je nachdem, mit welchen Leistungsphasen er den Architekten beauftragt hat, erfolgt die Abnahme zu unterschiedlichen Zeitpunkten - unter Umständen sogar erst nach Ablauf der Verjährungsfrist von handwerklichen Mängeln.