Aufgepasst heißt es für die Betreiber von Solaranlagen. Und für die Eigner von Blockheizkraftwerken, die neben Wärme auch noch Strom produzieren. Denn wer nicht alle selbstproduzierte Energie einspeist, sondern einen Teil selbst nutzt, tappt womöglich in eine Falle, die teuer werden kann. Das ergibt sich aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs.