Strom

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Ein entscheidender Schritt in Richtung Mietrechtsreform hat heute das Bundeskabinett gemacht: Es hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Ist damit die Mietrechtsänderung bereits beschlossene Sache? Nein, denn jetzt beginnt erst einmal das „normale“ Gesetzesänderungsverfahren: Das Gesetz muss erst noch durch den Bundestag. Was sich voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2013 ändern soll, lesen Sie hier.

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Topstory: Ob Einliegerwohnung oder leer stehendes Haus: Anstatt das Wohneigentum regulär zu vermieten, können Hausbesitzer daraus auch Ferienwohnungen und -häuser machen. Dazu gehören einige Behördengänge sowie rechtliche Bestimmungen.

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Topstory: Wenn der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung schlampt, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall bleibt er auf seiner kompletten Nachforderung sitzen.

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Die Energiekosten steigen weiter an und machen mittlerweile einen erheblichen Teil der Wohnkosten aus. In den meisten Haushalten gibt es jedoch auch Einsparmöglichkeiten beim Heizungs- und Stromverbrauch. Mit ein paar kleinen Veränderungen lassen sich die Ausgaben für Energie drücken.

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Die Bundesregierung möchte die Einspeisevergütung für Solarstrom erneut massiv kürzen. Die Folge für Hauseigentümer: Wenn die Anlagenpreise nicht deutlich sinken, erzielen Hauseigentümer nur noch magere Renditen.

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Immer wieder ein Streitfall zwischen Vermieter und Mieter ist die Betriebskostenabrechnung, die sogenannte "zweite Miete". Der Vermieter sollte sich hier im eigenen Interesse strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Tipps rund um die Betriebskostenabrechnung:

Stromzhler_retuchiert
Im März und April erhöhen rund 200 Stromanbieter ihre Preise um durchschnittlich 3,5 Prozent. Bis zu 10 Millionen Haushalte sind von dieser Preiserhöhung betroffen.

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Beim Hauskauf müssen Immobilienbesitz Steuern und verschiedene Gebühren an die Behörden bezahlen. Allerdings gibt es auch Steuerschlupflöcher, wo die Eigentümer und Vermieter so einige Steuern sparen können. Informationen rund um die Steuern für Immobilien.

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Das Wohnungsrecht hat gewisse Ähnlichkeiten mit dem Nießbrauch. Es sichert allerdings nicht primär die Erträge einer Immobilie, sondern nur das Recht, ein Gebäude oder bestimmte unselbstständige Teile davon zu bewohnen.

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Sie haben in Ihre Wohnung neue Fenster, eine Energie sparende Heizung oder einen Wasserzähler eingebaut? Dann können Sie mit einer Modernisierungsmieterhöhung einen Teil der Ihnen entstandenen Aufwendungen von Ihrem Mieter zurückholen. Diese Möglichkeit steht Ihnen allerdings nur dann offen,