Strom

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Es war ein Freitag und noch dazu Tagesordnungspunkt Nummer 13, als der Bundesrat am 1.2.2013 das Mietrechtsänderungsgesetz beschloss! Im Bundesgesetzblatt Nummer 13 wurde es nun verkündet. Damit tritt die Mietrechtsänderung am 1.5.2013 in Kraft.   Im Bundesrat wurde es nochmals richtig spannend, denn zuvor hatte der Rechtsausschuss bereits eine "Hammer-Empfehlung" zum Mietrechtsänderungsgesetz abgegeben, die für Vermieter sehr nachteilig gewesen wäre. 

Sie haben den Maler, den Elektriker oder den Fliesenleger im Haus. Hinterher ist zwar alles schöner und besser, aber natürlich bekommen Sie dafür auch eine Rechnung präsentiert. Heften Sie diese Rechnung zu Ihrer Steuererklärung, denn dafür bekommen Sie vom Finanzamt was geschenkt: 20 % des Rechnungsbetrags als Ihr persönliches „Steuerbonbon!“

Topstory: Ob Einliegerwohnung oder leer stehendes Haus: Anstatt das Wohneigentum regulär zu vermieten, können Hausbesitzer daraus auch Ferienwohnungen und -häuser machen. Dazu gehören einige Behördengänge sowie rechtliche Bestimmungen.

Topstory: Wenn der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung schlampt, kann ihn das teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall bleibt er auf seiner kompletten Nachforderung sitzen.

Topstory: Ein Herd in der Küche – und das war es: In den 50er-Jahren gab es viele Elektroklein- und -großgeräte noch nicht als Standard. Und entsprechend wurden auch die Stromleitungen und -kreise ausgelegt. Auch aus Sicherheitsgründen ist oftmals eine grundlegende Sanierung ratsam.

Das Wohnungsrecht hat gewisse Ähnlichkeiten mit dem Nießbrauch. Es sichert allerdings nicht primär die Erträge einer Immobilie, sondern nur das Recht, ein Gebäude oder bestimmte unselbstständige Teile davon zu bewohnen.

Immer wieder ein Streitfall zwischen Vermieter und Mieter ist die Betriebskostenabrechnung, die sogenannte "zweite Miete". Der Vermieter sollte sich hier im eigenen Interesse strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten. Tipps rund um die Betriebskostenabrechnung:

Sie haben in Ihre Wohnung neue Fenster, eine Energie sparende Heizung oder einen Wasserzähler eingebaut? Dann können Sie mit einer Modernisierungsmieterhöhung einen Teil der Ihnen entstandenen Aufwendungen von Ihrem Mieter zurückholen. Diese Möglichkeit steht Ihnen allerdings nur dann offen,

Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage besitzt, hat meistens einen Verwalter, der sich um die finanziellen Dinge kümmert - wie zum Beispiel die Jahresabrechnung.

Aufgepasst heißt es für die Betreiber von Solaranlagen. Und für die Eigner von Blockheizkraftwerken, die neben Wärme auch noch Strom produzieren. Denn wer nicht alle selbstproduzierte Energie einspeist, sondern einen Teil selbst nutzt, tappt womöglich in eine Falle, die teuer werden kann. Das ergibt sich aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs.