Wenn der Vermieter einen Energieausweis für sein Gebäude erstellen lässt, sollte er alle Angaben, die der Aussteller aufgenommen hat, noch einmal genau überprüfen. Denn falls sich herausstellt, dass der Energieausweis Fehler enthält, kann der Mieter unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter erheben.