Sachverständiger findet Baumängel

Ob die Rohre beim Hausbau richtig verlegt wurden und der Estrich korrekt aufgetragen ist, können die meisten privaten Bauherren nur schwer beurteilen. Sie besitzen zu wenig Fachkenntnis, um Baumängel zu erkennen. Je nach Art des Mangels können die Folgen gravierend sein - auch in finanzieller Hinsicht: Fünf bis zehn Prozent der Kosten eines Rohbaus werden nach seiner Fertigstellung im Schnitt nochmals für erste Sanierungen aufgewendet, schätzen Fachleute des Bundesbauministeriums.
Sachverständiger entdeckt Baumängel
Wer sich dieses Geld und Ärger sparen möchte, kann bereits während des Hausbaus einen unabhängigen Experten zu Rate ziehen. Der Sachverständige prüft, ob Mängel vorliegen, die reklamiert werden müssen. Dabei werden die Leistungen der Gewerke mit den Anforderungen im Bauvertrag abgeglichen. Laut TÜV Rheinland treten an den Fenstern und an der Gebäudefassade die häufigsten Baumängel auf.
Frist zur Behebung des Baumangels
Sobald der Sachverständige einen Mangel entdeckt, kann der Bauherr eine Frist zur Ausbesserung des Fehlers festsetzen - je nach Ausmaß kann dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Dieter Straußberger vom TÜV Rheinland warnt allerdings vor allzuviel Geduld: "Lassen Sie sich von den Bauträgern nicht hinhalten. Erfolgt nach einer angemessenen Frist keine Reaktion, darf der Bauherr einen externen Dienstleister einsetzen und die Kosten dem bauausführenden Unternehmen in Rechnung stellen." Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, kann der Bauherr die Dokumentation des Mangels durch den Sachverständigen als Beweismittel vorlegen.
