Räumungsklage

Die Räumungsklage ist der Höhepunkt einer Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter. In ihr wird beschlossen, dass die Wohnung, für die eventuell keine Miete mehr gezahlt wurde, notfalls zwangsweise bis zu einem bestimmten Termin von dem Mieter zu räumen ist.
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Ärgerlich, wenn Sie Ihrer Miete hinterherlaufen müssen! Was können Sie in solchen Fällen tun? Und vor allem: Wie machen Sie alles richtig? Meineimmobilie.de weiß Rat: Lesen Sie hier, wie Sie richtig reagieren, wenn Ihr Mieter ständig zu spät oder zu wenig zahlt!

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Topstory: Die Kündigung ist verschickt, der Vermieter hat bereits neue Interessenten für die Wohnung. Aber der Noch-Mieter macht keinerlei Anstalten, zum festgesetzten Termin auszuziehen. In solchen Fällen bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage.

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Der Mieter hat einfach die Wohnung verlassen, jetzt drohen noch hohe Kosten wegen der Einlagerung. Wer mutig ist, spart davon vielleicht einen Teil, beschreibt Jörg Stroisch.

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Wussten Sie, dass Sie als Vermieter einen teilweisen Grundsteuererlass beantragen können, wenn Ihre Immobilie längere Zeit leersteht? Zwar wird Ihnen dann die Grundsteuer nicht vollständig erlassen. Aber immerhin 50 Prozent davon können Sie einsparen. Aber Achtung: Damit Sie von dieser Steuerersparnis profitieren, gelten strenge Voraussetzungen. Außerdem müssen Sie den Grundsteuererlass schon demnächst beantragen. Folgende Regeln sollten Sie einhalten:

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Die Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern rund um das Thema Mietminderung können sehr vielfältig sein. Über das Bestehen des Minderungsrechts lässt sich genauso streiten wie über Quote und Dauer der Minderung oder Betretungsrecht und Reparaturmaßnahmen des Vermieters.

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Mietnomade - vielleicht ruft schon dieses Wort bei Ihnen Gänsehaut und die Bilder von vermüllten oder zerstörten Wohnungen, sowie übel beschimpften Vermietern ins Gedächtnis! Angeblich haben 3 von 4 Vermietern Angst davor, Opfer von Mietnomaden zu werden. Dabei können Sie Ihr Risiko minimieren. Wie? Mit diesen Tipps von meineimmobilie.de

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Topstory: Der Mieter zahlt nicht oder er räumt nicht rechtzeitig die Wohnung: Nur mit einer Räumungsklage kann sich der Vermieter dagegen wehren.

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Ein Vermieter trägt immer ein gewisses finanzielles Risiko. Unkalkulierbar wird es jedoch dann, wenn eine vermietete Wohnung keine Einnahmen bringt, weil die Miete nie auf dem Konto des Vermieters ankommt. Dann hat er es im schlimmsten Fall mit professionellen Betrügern zu tun, sogenannten Mietnomaden.

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News: Nach einen aktuellen Urteil (Az.: 63 S 199/04) des Landesgerichtes Berlin, sollten Mieter vor dem Einbau einer Katzenklappe den Hauseigentümer um Erlaubnis fragen, denn sonst droht eine außerordentliche Kündigung.

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Mal ehrlich: Wer die Miete zahlt ist doch eigentlich egal - Hauptsache sie kommt pünktlich! Die Miete einer Lüneburger Mieterin zahlte die ARGE (Arbeitsgemeinschaft des kommunalen Trägers und der Agentur für Arbeit für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II).