Räumung

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Die Räumung ist der letzte Schritt in der Beendigung eines unerwünschten Mietverhältnisses, beispielsweise, weil der Mieter seine Miete nicht gezahlt hat. Sie ist ein formaler Akt, an der ein Gerichtsvollzieher beteiligt ist. Den Vermieter treffen verschiedene Pflichten.
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Ein entscheidender Schritt in Richtung Mietrechtsreform hat heute das Bundeskabinett gemacht: Es hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Ist damit die Mietrechtsänderung bereits beschlossene Sache? Nein, denn jetzt beginnt erst einmal das „normale“ Gesetzesänderungsverfahren: Das Gesetz muss erst noch durch den Bundestag. Was sich voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2013 ändern soll, lesen Sie hier.

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Müll, Ärger und hohe Kosten: Mieter mit dem sogenannten Messie-Syndrom gehören zu dem Albtraum eines jeden Vermieters. Denn deren Zwang, wertlose und verbrauchte Sachen jahrelang zu sammeln, bringen gerade Kleinstvermieter an den Rand wirtschaftlicher Existenz.

Foto: Pitopia
Topstory: Die Kündigung ist verschickt, der Vermieter hat bereits neue Interessenten für die Wohnung. Aber der Noch-Mieter macht keinerlei Anstalten, zum festgesetzten Termin auszuziehen. In solchen Fällen bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage.

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Der Mieter hat einfach die Wohnung verlassen, jetzt drohen noch hohe Kosten wegen der Einlagerung. Wer mutig ist, spart davon vielleicht einen Teil, beschreibt Jörg Stroisch.

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Die Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern rund um das Thema Mietminderung können sehr vielfältig sein. Über das Bestehen des Minderungsrechts lässt sich genauso streiten wie über Quote und Dauer der Minderung oder Betretungsrecht und Reparaturmaßnahmen des Vermieters.

Foto: BHW Bausparkasse/ BTZ
Mietnomade - vielleicht ruft schon dieses Wort bei Ihnen Gänsehaut und die Bilder von vermüllten oder zerstörten Wohnungen, sowie übel beschimpften Vermietern ins Gedächtnis! Angeblich haben 3 von 4 Vermietern Angst davor, Opfer von Mietnomaden zu werden. Dabei können Sie Ihr Risiko minimieren. Wie? Mit diesen Tipps von meineimmobilie.de

Foto: Gabi Schoenemann/ Pixelio.de
Wenn der Mieter seine Miete wiederholt nicht bezahlen kann oder will, hat der Vermieter die Möglichkeit, vor Gericht eine Zwangsräumung zu erwirken. Doch in manchen Fällen braucht der Vermieter Geduld, denn der Auszug des Mieters kann sich verzögern - vor allem dann, wenn der Mieter sich von seinem Vermieter genötigt fühlt.

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Vielleicht haben Sie sich auch schon über Ihren Mieter geärgert. Vielleicht sogar so sehr, dass Sie ihm schon einmal die Heizung oder das Wasser abstellen wollten. Dürfen Sie das so einfach? Der Bundesgerichtshof sagt "Ja, wenn..." Alle Voraussetzungen jetzt auf meineimmobilie.de

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News: Das Mietrecht schützt den Mieter. Doch wie kommt der Vermieter zu seinem Geld, wenn der Mieter nicht zahlt? Schnelle Hilfe verspricht hier nun der neue Titel "Der Mieter zahlt nicht - was tun?" aus dem Rudolf Haufe Verlag von Gerhard und Franziska Lochmann.

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News: Petrus bringt dieses Jahr sehr viel Eis und Schnee auf Straßen, Gehwegen und den Hausdächern. Doch diese schweren Schneemassen halten nicht alle Hausdächer aus, und drohen einzustürzen.
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Ärgerlich, wenn Sie Ihrer Miete hinterherlaufen müssen! Was können Sie in solchen Fällen tun? Und vor allem: Wie machen Sie alles richtig? Meineimmobilie.de weiß Rat: Lesen Sie hier, wie Sie richtig reagieren, wenn Ihr Mieter ständig zu spät oder zu wenig zahlt!

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Topstory: Die Kündigung ist verschickt, der Vermieter hat bereits neue Interessenten für die Wohnung. Aber der Noch-Mieter macht keinerlei Anstalten, zum festgesetzten Termin auszuziehen. In solchen Fällen bleibt dem Vermieter nur die Räumungsklage.

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Der Mieter hat einfach die Wohnung verlassen, jetzt drohen noch hohe Kosten wegen der Einlagerung. Wer mutig ist, spart davon vielleicht einen Teil, beschreibt Jörg Stroisch.

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Wussten Sie, dass Sie als Vermieter einen teilweisen Grundsteuererlass beantragen können, wenn Ihre Immobilie längere Zeit leersteht? Zwar wird Ihnen dann die Grundsteuer nicht vollständig erlassen. Aber immerhin 50 Prozent davon können Sie einsparen. Aber Achtung: Damit Sie von dieser Steuerersparnis profitieren, gelten strenge Voraussetzungen. Außerdem müssen Sie den Grundsteuererlass schon demnächst beantragen. Folgende Regeln sollten Sie einhalten:

Foto: © 2007 JupiterImages Corporation
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Foto: BHW Bausparkasse/ BTZ
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Foto: Gabi Schoenemann/ Pixelio.de
Topstory: Der Mieter zahlt nicht oder er räumt nicht rechtzeitig die Wohnung: Nur mit einer Räumungsklage kann sich der Vermieter dagegen wehren.

Foto: Sabine Seeberg
Ein Vermieter trägt immer ein gewisses finanzielles Risiko. Unkalkulierbar wird es jedoch dann, wenn eine vermietete Wohnung keine Einnahmen bringt, weil die Miete nie auf dem Konto des Vermieters ankommt. Dann hat er es im schlimmsten Fall mit professionellen Betrügern zu tun, sogenannten Mietnomaden.

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News: Nach einen aktuellen Urteil (Az.: 63 S 199/04) des Landesgerichtes Berlin, sollten Mieter vor dem Einbau einer Katzenklappe den Hauseigentümer um Erlaubnis fragen, denn sonst droht eine außerordentliche Kündigung.

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Mal ehrlich: Wer die Miete zahlt ist doch eigentlich egal - Hauptsache sie kommt pünktlich! Die Miete einer Lüneburger Mieterin zahlte die ARGE (Arbeitsgemeinschaft des kommunalen Trägers und der Agentur für Arbeit für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II).